Schilder im Wald zeigen die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe an. © NDR
Schilder im Wald zeigen die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe an. © NDR
Schilder im Wald zeigen die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe an. © NDR
AUDIO: Hohe Waldbrandgefahr in Teilen Mecklenburg-Vorpommerns (1 Min)

Hohe Waldbrandgefahr in Teilen Mecklenburg-Vorpommerns

Stand: 10.05.2025 11:45 Uhr

Mit der anhaltenden Trockenheit erhöht sich auch die Waldbrandgefahr in Mecklenburg-Vorpommern weiter. In einigen Landesteilen gilt Gefahrenstufe 4.

Im Bereich der Forstämter Mirow und Sandhof (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) gilt die Waldbrandgefahrenstufe 4 - also "hohe Gefahr". Das hat die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern am Sonnabend veröffentlicht. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit.

Gefahr von der Seenplatte bis Schwerin

Gefahrenstufe 4 betrifft den gesamten Süden an der Mecklenburgische Seenplatte bis in den Schweriner Raum hinein. Betroffen ist demnach die Region zwischen Neustrelitz, der Müritz, etlichen Teilen des Landkreises Ludwigslust-Parchim bis kurz hinter Schwerin.

"Mittlere Gefahr" in weiteren Landesteilen

Hier gilt ein Verbot für offenes Feuer im Wald. Zudem darf dort nicht geraucht werden. Verboten ist es auch, mit Autos, Treckern oder Mopeds in den Wald oder auf trockene Wiesen zu fahren. Im Bereich der Forstämter Neubrandenburg, Güstrow (Landkreis Rostock), Radelübbe und Jasnitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) gilt aktuell die Waldbrandgesfahrenstufe 3. Das heißt, dort besteht "mittlere Gefahr".

Gefährdete Kiefernwälder

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den waldbrandgefährdeten Gebieten in Deutschland. Vor allem in den großflächigen Kiefernwaldgebieten der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim kann sich laut Landesforst schnell ein Waldbrand entzünden.

Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahr

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Aschenbecher im Auto!
  • Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50 Metern ein!
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!
(Quelle: wald-mv.de)

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 10.05.2025 | 14:00 Uhr

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