Wo es mit Schul- und Kita-Öffnungen im Lockdown nichts wird
Schleswig-Holsteins Landesregierung hat bekanntgegeben, wo die Schul- und Kita-Öffnungen ab dem 22. Februar im geplanten Umfang nicht gelten. Neues gibt es auch beim Schnupfenplan.
Wie geht es weiter mit den Kitas und Schulen im Land? Klar ist seit vergangener Woche: Vom 22. Februar an können Grundschüler wieder in den Präsenzunterricht und Kinder in die Kita. Im Ministeriumssprech heißt das: Wechsel "in die grüne Stufe III-I 'Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen'". Betretungsverbote von Kindertageseinrichtungen werden angesichts sinkender Corona-Inzidenzzahlen aufgehoben. In Grundschulen werden die Finger wieder von Angesicht zu Angesicht gehoben. Allerdings war auch klar: Das wird nicht für die Städte und Kreise gelten, in denen der Inzidenzwert zu hoch ist.
Zwei Städte und zwei Kreise betroffen
Am Montagabend haben sich Bildungsministerin Karin Prien (CDU) und Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) erfreut gezeigt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz für Schleswig-Holstein über einen Zeitraum von drei Wochen unter 100 liege. Aber sie gaben auch bekannt, dass in Flensburgs Grundschulen und Kitas vorerst ausschließlich eine Notbetreuung stattfinden wird. In Lübeck und in den Kreisen Pinneberg und Herzogtum Lauenburg wird der Präsenzunterricht erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, auch die Kitas öffnen später. Wann genau, ist noch offen. Die Entscheidungen seien in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern vor Ort gefallen, teilten Gesundheits- und Bildungsministerium mit.
Die Regeln für Flensburg im Detail
In den Kitas und Grundschulen in Flensburg findet vom 22. Februar an ausschließlich eine Notbetreuung statt. Die Schülerinnen und Schüler lernen auf Distanz. Ausschließlich die Abschlussklassen werden unterrichtet, wobei weiterhin strenge Hygieneregeln gelten. Für alle Jahrgangsstufen außer den Abschlussklassen gilt, dass es bis auf weiteres nicht möglich ist, Klassenarbeiten in Präsenz zu schreiben. Für die Jahrgänge 5 und 6 gibt es eine Notbetreuung.
Ein mögliches Datum, wann sich die Regeln für Flensburg - dort ist der Corona-Inzidenzwert landesweit am höchsten - ändern könnten, nannten die Ministerien nicht. Die Corona-Mutation, die zum ersten Mal in Großbritannien nachgewiesen wurde, verbreitet sich offenbar rasant in Flensburg.
Die Regeln für Lübeck und den Kreis Pinneberg im Detail
In den Kitas in Lübeck und im Kreis Pinneberg (Ausnahme: Helgoland) findet bis zum 28. Februar eine Notbetreuung statt, ab dem 1. März gibt es einen eingeschränkten Regelbetrieb. Frühestens zum 15. März kann es laut Landesregierung wieder ein Corona-Regelbetrieb in den Kitas starten. An den Schulen wird das Distanzlernen bis zum 28. Februar fortgesetzt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Ab dem 1. März starten die Grundschulen in den Wechselunterricht.
Die Regeln für den Kreis Herzogtum Lauenburg im Detail
In den Kitas findet bis zum 28. Februar eine Notbetreuung statt. An den Schulen wird das Distanzlernen bis zum 28. Februar fortgesetzt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Am 22. Februar soll entschieden werden, ob die Kitas und Schulen zum 28. Februar in den eingeschränkten Regelbetrieb oder Corona-Regelbetrieb, beziehungsweise in den Wechselunterricht oder Präsenzbetrieb für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 gehen.
Mund-Nasen-Bedeckung unabhängig von Inzidenzwert Pflicht
Für ganz Schleswig-Holstein gilt: Schüler, Lehrer und sonstige an Schulen tätige Menschen müssen vom 22. Februar an - unabhängig vom Inzidenzwert - eine Mund-Nasen-Bedeckung an den Schulen tragen, dazu zählen auch Alltagsmasken oder OP-Masken. Diese Regel gilt laut Landesregierung zunächst für 14 Tage. Eltern, die mit gefährdeten Personen in einem Haushalt leben oder engen Kontakt zu solchen Personen halten müssen - zum Beispiel berufsbedingt -, können ihre Kinder vom 22. Februar an vom Präsenzunterricht befreien.
Individuelle Absprachen für Schüler mit Förderbedarf
Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann der Präsenzunterricht und das Distanzlernen landesweit unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen stattfinden. Darüber entscheiden die Schulleitungen in Absprache mit den Sorgeberechtigten.
Für sämtliche Jahrgangsstufen 5 und 6 in Schleswig-Holstein wird eine Notbetreuung angeboten. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 an den weiterführenden Schulen bleibt es weiterhin bis zum 7. März beim Lernen in Distanz. Für die Abschlussklassen gibt es nach wie vor Präsenzangebote.
Kita- und Schulpersonal soll sich regelmäßig testen können
Für das Kita- und Schulpersonal soll derweil ein Plan entwickelt werden, "damit die für Betreuung und Beschulung der Kinder so wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich regelmäßig, anlassunabhängig und für sie kostenfrei testen lassen können", erklärten Garg und Prien. Beide kündigten an, dem Kabinett am Dienstag einen Vorschlag zu unterbreiten, wie in Schulen und Kitas zwei Mal pro Woche bis Ostern Corona-Testungen angeboten werden können.
Das Angebot soll es auch für Horte, die offene Ganztagsschule und die Kindertagespflege geben. Dafür sollen insgesamt Mittel von etwa 17 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Schnupfenplan für Kita- und Schulkinder wurde angepasst
Außerdem ist die Empfehlung des Gesundheits- und Bildungsministeriums für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen angepasst worden - der sogenannte Schnupfenplan. Darin sind als mögliche Corona-Symptome nun auch Kopfschmerzen sowie Magen-Darm-Beschwerden aufgelistet - neben den bereits zuvor aufgelisteten Symptomen Fieber, Husten, Halsschmerzen sowie Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.
Erkrankte Kinder müssen länger zu Hause bleiben
Tritt eines dieser Krankheitsanzeichen akut auf, muss das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, ehe es die Kita oder Schule wieder besuchen darf. Bei Bedarf sollte Kontakt mit dem Kinderarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) aufgenommen werden. Bei einem einfachen Schnupfen darf das Kind Kita oder Schule weiterhin besuchen.
