Ein Huhh, davor ein Abstrichröhrchen. © picture alliance/Fotostand/Fotostand/Freitag Foto: Freitag

Zweiter Fall von Geflügelpest bei Nutztieren in SH

Stand: 02.11.2021 12:39 Uhr

Im Kreis Steinburg ist die Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung mit 16 Enten und Hühnern festgestellt worden. Die Tiere wurden bereits getötet. Es wurden Sperrzonen eingerichtet.

Nach dem Fall im Kreis Dithmarschen ist das Geflügelpestvirus nun auch in einem kleinen Betrieb im benachbarten Kreis Steinburg nachgewiesen worden. Am Sonntag bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut eine Infektion mit dem Subtyp H5N1 in einem Betrieb mit 16 Enten und Hühnern. Das teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Die Tiere wurden bereits getötet.

Um den Ausbruchsbetrieb werden Sperrzonen eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern bestehen. In den Sperrzonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen nach Angaben des Ministeriums unter anderem ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen stellt demnach der Kreis Steinburg zur Verfügung, in einer Allgemeinverfügung ab Mittwoch.

Dithmarschen: Geflügel muss in den Stall

Nach dem Fund bei mehreren toten Wildvögeln war das Virus Ende Oktober im Norden erstmals in diesem Herbst in einem Betrieb mit rund 700 Mastgänsen im Kreis Dithmarschen festgestellt worden. Laut Umweltministerium wurde zudem seit Mitte Oktober in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen mittlerweile 34 Mal bei verendeten Wildvögeln H5N1 nachgewiesen. Proben aus weiteren Kreisen sind derzeit in der Untersuchung. Der Kreis Dithmarschen hat inzwischen eine kreisweite Aufstallung verfügt. Laut Allgemeinverfügung dürfen alle Geflügelhalter in Dithmarschen ihre Tiere seit Sonnabend nur noch im Stall halten. Die Regelungen können auf der Seite des Kreises nachgelesen werden.

Im Kreis Nordfriesland gilt ein Aufstallungsgebot in bestimmten Gebieten. Es wurde das Gebiet, in dem Geflügelhalter ihre Tiere in den Stall bringen müssen, erweitert. Die Stallpflicht gilt laut Allgemeinverfügung auf allen Inseln und Halligen sowie einem 1.000 Meter breiten Streifen entlang der Nordseeküste und der Binnenseen.

Wildvögel bei Verdacht von Vogelpest nicht anfassen

Alle Wildvögel, die an der Geflügelpest erkrankt sind, sterben daran. Wer Wildvögel findet, sollte sie nicht anfassen. Auch Hunde, Katzen und andere Haustiere sollten von möglicherweise erkrankten Wildvögeln ferngehalten werden. Tot aufgefundene Wildvögel können den örtlichen Ordnungsämtern gemeldet werden, die die Tiere dann einsammeln.

Geflügelhalter sollen die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen beachten und beispielsweise ihre Ställe nur mit desinfiziertem Schuhwerk betreten. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden sollte, so das Ministerium. Geflügelhaltungen sollten vor den Eingängen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten und Personen vor Betreten des Stalls Hände waschen und desinfizieren.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 02.11.2021 | 14:00 Uhr

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