Thomas Nommensen, bis Anfang Dezember 2019 stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Schleswig-Holstein, steht nach einer Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vor dem Landeshaus. © dpa picture alliance Foto: Carsten Rehder

Weitere Anklage gegen Polizeigewerkschafter Nommensen

Stand: 01.12.2020 15:21 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat eine zweite Anklage gegen den früheren stellvertretenden Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft in Schleswig-Holstein, Thomas Nommensen, erhoben.

Nommensen soll Polizeiinterna an einen Reporter weitergegeben haben - in sechs weiteren Fällen. Die Staatsanwaltschaft hatte im September bereits eine erste Anklage gegen den Polizeibeamten erhoben, der mittlerweile nicht mehr im Dienst ist. Auch dabei ging es um die Weitergabe von Polizeiinterna - in insgesamt zehn Fällen. Laut Oberstaatsanwalt Henning Hadeler werden Nommensen die Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen und Verstöße gegen das Landesdatenschutzgesetz vorgeworfen.

Informationen aus Datenbanken landeten beim Journalisten

Darum geht es in der zweiten Anklage konkret: Nommensen soll dem Journalisten Infos aus Polizeidatenbanken geschickt haben, zum Beispiel umfangreiche Auszüge aus dem Bearbeitungssystem Artus - und Informationen aus der Datenbank Inpol. Dabei ging es etwa um einen gefährlichen Strafgefangenen, der entlassen werden sollte. Außerdem gab er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Bilder und Details von einem laufenden Einsatz in der Justizvollzugsanstalt Lübeck weiter. Dazu kommen Fälle, in denen Nommensen Informationen weitergegeben haben soll, an die er als Mitglied des Hauptpersonalrats der Landespolizei gelangte. Zum Beispiel eine als Verschlusssache eingestufte, detaillierte Aufstellung über Waffen für Anti-Terror-Einsätze und drei ebenfalls als Verschlusssache eingestufte Kapitel des Buß-Berichts, in dem der ehemalige Innenminister Klaus Buß Vorwürfe gegen die Polizeiführung untersuchte. Darüber hinaus wirft ihm die Staatsanwaltschaft auch vor, Informationen über den Gesundheitszustand eines Gewerkschaftsmitglieds an den Journalisten weitergegeben zu haben.

Anwalt kritisiert "aggressive Pressearbeit"

Nommensens Anwalt Michael Gubitz sagte: "Die aggressive Pressearbeit der Staatsanwaltschaft in diesem Fall entspricht nicht der jahrelangen Übung und zeigt, mit welcher besonderen Energie die Verfolgung des Herrn Nommensen betrieben wird". Es habe keinen tragfähiger Anfangsverdacht für Durchsuchungen gegeben. In beiden Anklageschriften fehle der Vorwurf, auf die sich die Durchsuchungen seinerzeit im Wesentlichen gestützt hätten.

Landgericht muss noch über Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

Das zuständige Landgericht Lübeck hat noch nicht über eine Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Bei einer Durchsuchung im August 2019 hatte die Staatsanwaltschaft auch das Mobiltelefon des Beamten sichergestellt. Darauf stellten die Ermittler umfangreiche Kommunikationsdaten sicher, unter anderem WhatsApp-Protokolle und E-Mail-Verkehr. Die Auswertung der Chats durch die Staatsanwaltschaft spielte auch beim Aus von Hans-Joachim Grote als Innenminister eine entscheidende Rolle. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte den Parteifreund Ende April entlassen, weil er sich von ihm falsch über dessen Kommunikation mit dem Polizisten und dem Journalisten informiert fühlte.

Dieses Thema im Programm:

Schleswig-Holstein Magazin | 01.12.2020 | 19:30 Uhr

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