Illegale Methadon-Abgabe? Ärzte weisen Vorwurf zurück
Zwei Ärzte aus dem Johanniter-Krankenhaus in Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) stehen seit Mittwoch vor dem Landgericht Lübeck. Den 63 und 57 Jahre alten Medizinern wird vorgeworfen, in insgesamt mehr als 5.300 Fällen Methadon illegal an Suchtkranke abgegeben zu haben. Die Betroffenen befanden sich bei den Angeklagten in einer Suchttherapie - und Methadon darf nur in Gegenwart eines Arztes oder Apothekers eingenommen werden. Die Verteidiger weisen die Vorwürfe zurück und wollen Freispruch beantragen.
Chefarzt wollte seinen Patienten helfen
Fast zwei Stunden hat der angeklagte Chefarzt am Mittwoch schriftlich sein Vorgehen begründet. Er habe seinen Patienten einfach helfen wollen, so der 63-Jährige. Es seien schwierige, unzuverlässige Suchtkranke gewesen, die den sonst üblichen Weg in eine Apotheke nicht geschafft hätten, um dort ihre Methadondosis abzuholen. Denn: In Deutschland dürfen eigentlich nur Apotheken die Heroinersatzdroge abgeben.
Um das zu umgehen, haben die beiden Ärzte in der Geesthachter Klinik ein spezielles System entwickelt und zwar in Form eines Methadon-Automaten, der von einem Geesthachter Apotheker befüllt wurde. Mehrere Jahre haben sie so knapp 100 Patienten mit Methadon versorgt. Laut Staatsanwaltschaft ist daher nun die Kernfrage, wer tatsächlich die Ersatzdroge weitergegeben hat: die Mediziner oder die Apotheke.
Bei Überdosierung droht Atemstillstand
Die Suchtkranken waren mit dem Methadon laut Staatsanwaltschaft tagelang nicht unter ärztlicher Kontrolle. Eine Überdosierung von Methadon gilt als genauso gefährlich wie die von Heroin. Es droht zum Beispiel ein Atem- oder Kreislaufstillstand.
Chefarzt in weiterem Punkt angeklagt
Dem 63-Jährigen wird darüber hinaus gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Er soll den Kassen Leistungen für die Behandlung von Suchttherapie-Patienten in Rechnung gestellt haben, die er nicht persönlich erbrachte.
