Tod nach Messerstich in Kiel - BGH hebt Urteil auf
Das Landgericht Kiel hatte bei dem Angeklagten keine Tötungsabsicht festgestellt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Kiel Revision vor dem BGH eingelegt. Der hat das Urteil aufgehoben.
Während einer Autofahrt hatte ein damals 19-Jähriger seine Beifahrerin mit einem Messer verletzt. Sie verstarb kurz darauf. Die Strafe für den Angeklagten hatte das Gericht in Kiel auf fünf Jahren Jugendhaft festgelegt. Unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Einen Tötungsvorsatz sah das Gericht anders als die Anklage nicht. Die Kieler Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Landgerichts Kiel am Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt.
Prozess muss jetzt neu verhandelt werden
"Die Staatsanwaltschaft hat die Beweiswürdigung der Kammer zum Tötungsvorsatz gerügt", hieß es am Mittwoch (30.04.) von der Staatsanwaltschaft Kiel. Der BGH ist dieser Ansicht gefolgt und hat das Urteil aufgehoben. Der Prozess muss nun erneut vor dem Kieler Landgericht verhandelt werden.
Streit endete mit Unfall am Kieler Stresemannplatz
Am 18. Oktober 2023 hatte der Angeklagte seine Ex-Freundin nach einem Streit gezwungen in ein Auto zu steigen. Bei der Fahrt durch die Kieler Innenstadt hatte er sie mit einem Schlag zum Schweigen bringen wollen. Dabei stach er mit einem Messer zu und verletzte die 17 Jahre alte Frau schwer. Das Messer hatte er nach eigenen Angaben beim Prozessauftakt nicht in seiner Hand bemerkt.
Als er daraufhin seine Ex-Freundin ins Krankenhaus bringen wollte, verursachte er am Stresemannplatz einen Unfall. Rettungskräfte versuchten das Leben der jungen Frau zu retten, sie starb auf dem Weg ins Krankenhaus.
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