Corona in SH: Weitere Lockerungen ab 8. Juni
Schleswig-Holsteins Jamaika-Koalition hat sich auf weitere Lockerungen der Corona-Regeln ab dem kommenden Montag, 8. Juni, verständigt. "Mit der heutigen Einigung gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zu einer Logik, die jeden Einzelnen von uns weiter in die Pflicht nimmt. Jede und jeder von uns übernimmt durch die Einhaltung von Hygieneregeln Verantwortung für andere und sich selbst", sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU).
Die Lockerungen ab 8. Juni im Überblick
- Hallen- und Freibäder dürfen wieder öffnen, wenn die Betreiber Konzepte zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erarbeiten. Das gilt auch für Wellnessbereiche von Hotels.
- Gastronomische Betriebe, die bislang bis 22 Uhr öffnen dürfen, dürfen dann bis 23 Uhr geöffnet bleiben.
- Freizeitparks dürfen öffnen, wenn sie erarbeiten, wie Abstände und Hygiene eingehalten werden.
- Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten Raum wie in der Öffentlichkeit sind wieder zulässig - unabhängig davon, wie vielen Hausständen die Personen angehören.
Daniel Günther: "Ein Stück Normalität"
"Die heute vereinbarten Lockerungsschritte betreffen Bereiche unseres Lebens, die uns in dieser Zeit ein Stück Normalität zurückbringen können“, sagte Günther. Die Landesregierung trage damit der Tatsache Rechnung, dass Schleswig-Holstein im Moment ein geringes Infektionsgeschehen erlebe.
Der Regierungschef appellierte an die Bürger, weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten - nur so könne das Infektionsgeschehen weiter niedrig gehalten werden. Die Pflicht eines Mund-Nasen-Schutzes, die vor allem den öffentlichen Nahverkehr und das Einkaufen betrifft, bleibt bestehen.
