Mit dem Hund in der Natur: Jetzt gilt Leinenzwang
So richtig frei bewegen kann man sich derzeit draußen nicht: Das Coronavirus und die entsprechenden Einschränkungen sind allgegenwärtig. Und nun bricht wieder die Zeit an, in der auch Hunde in Niedersachsen nicht mehr ungehindert laufen können: Seit 1. April gilt eine Anleinpflicht. In der freien Landschaft müssen Hunde an die Leine - also im Wald, auf Feldwegen, auf Wiesen und an Gewässern.
Hunde sollen Wildtiere nicht bei Aufzucht stören
Der Grund für die Vorschrift ist die Brut- und Setzzeit von Wildtieren. Bei manchen Arten sind die weiblichen Tiere jetzt hochtragend, wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium erklärt. In diesem Zustand könnten sie sich nicht so leicht bewegen und die Flucht ergreifen. Hasen und Schwarzwild haben bereits Nachwuchs, viele Vogelarten beginnen mit dem Brüten. Vertreibt ein stöbernder Hund einen brütenden Vogel, so kann das Gelege auskühlen. Schnuppert er an einem Jungtier, das dann womöglich nach Hund riecht, kann es passieren, dass die erwachsenen Tiere ihren Nachwuchs verstoßen.
Rehkitze besonders gefährdet
Laut Ministerium hilft die Anleinpflicht insbesondere Bodenbrütern wie zum Beispiel Enten, Gänsen, Rebhühnern, Fasanen, Kiebitzen und Lerchen. "Aber auch etwa Rehkitze oder kleine Häschen werden so geschützt", teilte das Ministerium mit. Gerade Rehkitze seien derzeit besonders gefährdet, mahnte Friedhart Knolle vom Nationalpark Harz.
Unterschiedliche Regelungen für Parks
Geregelt wird die Schutzzeit in Paragraf 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung. Jagdhunde, Rettungs-, Hüte-, Blinden- und Polizeihunde sind während eines Einsatzes vom Leinenzwang ausgenommen. Zudem gilt die Vorschrift nach Angaben des Naturschutzbunds (NABU) nicht für Parkanlagen in der Stadt. Gemeinden stehe es allerdings frei, hier eigene Regeln zu verhängen. In Hannover zum Beispiel müssen Hunde in öffentlichen Park- und Grünanlagen immer an der Leine geführt werden.
Verstöße können teuer werden
Der Leinenzwang gilt bis zum 15. Juli. Hundebesitzer, die sich nicht daran halten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen.
