Coronavirus: Keine Ausgangssperre, aber Kontaktverbot
In Mecklenburg-Vorpommern wie auch im gesamten übrigen Bundesgebiet wird es wegen der Corona-Pandemie weitere Einschränkungen geben. Eine Ausgangssperre ist aber nicht vorgesehen. Das beschlossen Bund und Länder bei einer Telefonschalt-Konferenz am Sonntagnachmittag.
Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten
Demnach werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Ausgenommen seien "Kernfamilien", Lebenspartner, zwingende berufliche Gründe, der öffentliche Nahverkehr und Beerdigungen, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht. Mit einer entsprechenden Rechtsverordnung der Bundesländer sollen diese Maßnahmen von Montag an (23. März) gelten - mindestens zwei Wochen lang.
Die Beschlüsse von Ministerpräsidenten und Bundesregierung:
- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter Punkt 1 genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
- Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Auch Bau- und Gartenbaumärkte in MV müssen schließen
Zudem sollen weitere Dienstleistungsgeschäfte wie etwa Kosmetikstudios, Frisör- und Massage-Salons sowie Tattoo-Studios geschlossen bleiben. In Mecklenburg-Vorpommern müssen auch Bau- und Gartenbaumärkte schließen, wie die Staatskanzlei am Sonntagabend mitteilte. Doch werde den Baumärkten die Möglichkeit gegeben, Liefer- und Abholdienste einzurichten. Gewerbliche Lieferanten sind von den Schließungen nicht betroffen. Diese Maßnahmen gelten ab Montag 20 Uhr. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben. Die neuen Verfügungen sollen scharf kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden. Die Restaurants wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits am Samstagabend geschlossen. Ihnen ist lediglich ein Lieferdienst gestattet.
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