Wolfsabschuss: Weitere Beteiligte müssen mit Klage rechnen
Die Rostocker Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der unerlaubten Tötung eines Wolfes auch gegen Mitarbeiter des Ministeriums, des Landkreises Rostock sowie Landrat Sebastian Constien.
Die Rostocker Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der unerlaubten Tötung eines Wolfes nicht nur gegen Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD). Auch Mitarbeiter des Ministeriums, der Naturschutzbehörde im Landkreis Rostock und Landrat Sebastian Constien (SPD) müssen mit einer Anklage rechnen.
Wolfsabschuss beim Landkreis Rostock beantragt
Backhaus' Ministerium hatte den Abschuss einer Wölfin aus Artenschutzgründen im April 2020 beim Landkreis Rostock als zuständiger Behörde beantragt. Als Begründung hieß es, das Tier habe sich mit einem Wachhund gepaart, sei trächtig und könnte sogenannte Hybrid-Wölfe zur Welt bringen. Der Landkreis hatte den Abschuss genehmigt.
Oberverwaltungsgericht Greifswald: Tötung zu Unrecht
Zu Unrecht, hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald festgestellt. Die Wölfin war nicht trächtig, der Abschuss sei nur aufgrund von Vermutungen beantragt und genehmigt worden. Im Falle einer Verurteilung drohen den Beteiligten Geld- oder Gefängnisstrafen.
Constien: "Nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt"
Auf NDR Nachfrage versichert Landrat Constien, die Mitarbeitenden des Landkreises hätten bei der Genehmigung nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Unterdessen hat das Europaparlament heute einer Änderung der EU-Naturschutzregeln zugestimmt, die einen schnelleren Abschuss von Wölfen zulassen.
