Backhaus droht Anklage wegen unerlaubten Wolfsabschusses
Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt gegen Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Till Backhaus (SPD). Es geht um den unerlaubten Abschuss eines Wolfes im April 2020 in Wiendorf im Landkreis Rostock.
Der Fall liegt mehr als fünf Jahre zurück. Im Frühjahr 2020 gab es den Verdacht, eine Wölfin habe sich in dem Ort bei Schwaan (Landkreis Rostock) mit einem Wachhund gepaart und stehe kurz davor, sogenannte Wolfs-Hybriden zur Welt zu bringen. Versuche, das Tier zu fangen, scheiterten. Zuvor hatte die Wölfin bereits Weidetiere gerissen. Sie wurde in der Nacht vom 10. auf den 11. April 2020 nach Antrag aus dem Backhaus-Ministerium schließlich erlegt - die Genehmigung hatte der Landkreis erteilt.
Backhaus rechtfertigte Abschuss
Backhaus informierte kurze Zeit später in einer Pressemitteilung darüber. Aus Artenschutzgründen sei das Tier erlegt worden, "auch wenn es mir leid tut, dass diese Wolfsfähe sterben musste". Der Staat habe sich als handlungsfähig erwiesen, "um eine Gefahr für den natürlichen Bestand der streng geschützten Art Wolf abzuwenden." Allerdings entpuppte sich der Grund des Abschusses als nicht stichhaltig.
Abschuss war rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald entschied nach einer Klage am 19. Februar 2025, die Tötung sei unrechtmäßig gewesen. Die Wölfin sei nicht trächtig gewesen. Das hatte die Obduktion im Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung ergeben. Inzwischen hatte auch die Staatsanwaltschaft Rostock Ermittlungen gegen Backhaus aufgenommen - wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Das unerlaubte Töten von Wölfen wird mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro oder Gefängnis bestraft.
Staatsanwaltschaft plant Anklage
Laut Brief der Ermittler an den Rechtsausschuss plant die Staatsanwaltschaft "wegen der besonderen Bedeutung des Falls" eine Anklage gegen den SPD-Politiker. Der Grund zum Abschuss der Wölfin sei lediglich "auf Vermutungen gestützt" gewesen. Die Ermittler meinen, Backhaus sei "mittelbar" an der Tat beteiligt. Die Informationen gehen aus einem Schreiben der Landtagsverwaltung an den Ausschuss hervor, das dem NDR vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Rostock verwies auf den Rechtsausschuss des Landtags. Das Gremium hat am Vormittag getagt und grünes Licht für Ermittlungen gegeben. Das letzte Wort über die Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten Backhaus hat der Landtag - seine Zustimmung gilt als Formsache.
Backhaus weist Vorwürfe zurück
In einer Stellungnahme hat Backhaus die Vorwürfe zurückgewiesen, es liege kein strafbares Verhalten vor. Backhaus verteidigte erneut den Abschuss der Wölfin. Es sei seinerzeit um den Artenschutz gegangen. "Die Vorwürfe sind inhaltlich nicht zutreffend. Vielmehr haben die Beteiligten im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben rechtmäßig gehandelt, um die Gefahr der Hybridisierung abzuwenden", wird Backhaus in einer Erklärung zitiert. Gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts laufe eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Bauernverband sieht rechtliche Fallstricke
Für den Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern zeigt der Fall "ein eklatantes Problem mit der Rechtssicherheit im Wolfsmanagement". Verbandspräsident Karsten Trunk springt Backhaus bei: "Wenn Behörden nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung eine Entscheidung treffen und Jahre später Gerichte diese in Frage stellen, droht ein gefährlicher Stillstand." Aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen würden Entscheidungen dann möglicherweise gar nicht mehr getroffen werden. Trunk forderte "klare und praxistaugliche Regelungen". Gemeint ist damit eine schnellere "Entnahme" - in der Regel ein Abschuss.
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