Ein Polizeiwagen fährt auf der Autobahn durch eine Rettungsgasse. © imago images / Arnulf Hettrich

Rettungsgasse im Stau richtig bilden - sonst droht Bußgeld

Stand: 05.04.2023 11:03 Uhr

Damit Rettungskräfte schnell am Unfallort eintreffen können, müssen Autofahrer im Stau eine Rettungsgasse bilden. Bei zwei oder mehr Fahrspuren soll sie zwischen der linken und den übrigen Spuren entstehen.

Wenn Feuerwehrleute, Rettungssanitäter, Notärzte oder die Polizei zu einem Unfallort fahren, können wenige Minuten über Leben und Tod von Verletzten entscheiden. Andere Verkehrsteilnehmer sind deshalb verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden, um Helfern den Weg frei zu machen. Grundsätzlich gilt: Wenn sich Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn nähern, die Geschwindigkeit reduzieren und darauf achten, aus welcher Richtung die Einsatzkräfte kommen.

So verhalten sich Autofahrer bei Stau richtig

  • Auf Autobahnen und mindestens zweispurigen Straßen pro Richtung außerhalb geschlossener Ortschaften muss eine Rettungsgasse gebildet werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät.
  • Rettungsgasse bilden, solange die Fahrzeuge noch rollen.
  • Erst den Blinker setzen, dann zur Seite fahren. Sonst drohen weitere Unfälle. Das Heck sollte anschließend nicht auf die Fahrbahn ragen.
  • Ausreichend Abstand zum vorderen Fahrzeug halten.
  • Die Standspur auf Autobahnen freihalten.
  • Vor der Weiterfahrt prüfen, ob noch weitere Rettungsfahrzeuge unterwegs sind.

Rettungsgasse bei drei oder mehr Spuren

  • Auf dreispurigen Autobahnen gilt: Wer auf der äußerst linken Spur fährt, weicht nach links aus. Wer auf der mittleren oder rechten Spur unterwegs ist, fährt nach rechts.
  • Im Prinzip gleich ist es bei vier oder mehr Spuren. Autofahrer auf der äußersten linken Spur fahren nach links, die auf den übrigen Spuren nach rechts.

Hohe Strafen drohen

Wer bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten rechnen. Wenn Rettungskräfte dadurch behindert werden oder es zu Sachbeschädigungen kommt, kann es bis zu 320 Euro kosten. Zusätzlich droht ein Monat Fahrverbot. Wer unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt, zahlt 240 bis 320 Euro.

Weitere Informationen
Stau auf der Autobahn 1 in Schleswig-Holstein Richtung Hamburg. © dpa - picture alliance Foto: Markus Scholz

Verkehrsmeldungen für Norddeutschland

Staus, Baustellen und Gefahren-Hinweise: aktuelle Meldungen zum Verkehr für Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. mehr

Ein Pannenhelfer hilft einem Autofahrer. © picture alliance / imageBROKER Foto: Pius Koller

Pannenhilfe: Der ADAC ist nur eine Möglichkeit

Wer mit dem Auto unterwegs ist, braucht bei einer Panne schnelle Hilfe. Welche Angebote gibt es und was kosten sie? mehr

Dutzende Gebrauchtwagen stehen vor einem Autohaus. © imago images/Hoch Zwei/Angerer

Gebrauchtwagen kaufen: Schutz vor Abzocke

Einige Auto-Verkäufer arbeiten mit üblen Tricks, um Mängel zu kaschieren. Das sollten Sie als Kunde beachten. mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | 01.02.2021 | 10:00 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Straßenverkehr

Mehr Verbrauchertipps

Eine Wärmepumpe vor einer Hausfassade. © Colourbox Foto: Ingrid Balabanova

Wärmepumpe: Was kostet sie, wie funktioniert sie im Altbau?

Wärmepumpen werden vom Staat gefördert, trotzdem kursieren über sie viele Vorurteile. Antworten auf wichtige Fragen. mehr