Stutthof-Prozess: Verteidigung stellt Befangenheitsantrag
Der Stutthof-Prozess gegen eine 97 Jahre alte Frau vor dem Landgericht Itzehoe geht langsam dem Ende entgegen. Doch bevor die Plädoyers gehalten werden können, muss die Strafkammer noch über einen Befangenheitsantrag entscheiden.
Zum Ende der Beweisaufnahme im Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof hat die Verteidigung vor dem Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) am Montag beantragt, den historischen Sachverständigen Stefan Hördler wegen Befangenheit abzulehnen. Rechtsanwalt Wolf Molkentin begründete den Antrag unter anderem damit, dass Hördler in einer problematischen Doppelrolle als Gutachter und Ermittler tätig gewesen sei. Bei seiner Mandantin bestehe die Sorge, dass Hördler nicht ausreichend unvoreingenommen sei. Hördler habe gegenüber der Staatsanwaltschaft Erwartungen zum Ergebnis seines Gutachtens geweckt, die sich dann als nicht haltbar erwiesen hätten.
Richter kündigt Entscheidung für Dienstag an
Der Vertreter der Nebenklage, Christoph Rückel, hielt Rechtsanwalt Molkentin entgegen, dass Historiker auf Quellen angewiesen seien. Deren Auswertung sei keine staatsanwaltschaftliche Ermittlung, sondern wissenschaftliches Arbeiten. Auch die Staatsanwaltschaft wies den Antrag als unbegründet und nicht nachvollziehbar zurück. Der Vorsitzende Richter der Strafkammer, Dominik Groß, kündigte eine Entscheidung für Dienstag an. Sollte das Gericht den Antrag ablehnen und keine weiteren Beweisanträge gestellt werden, könnte die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten.
Weitere Anträge gegen Sachverständigen Hördler
Die Strafkammer wies am Montag weitere Anträge ab. Dabei ging es um Hördlers Rolle bei einer Inaugenscheinnahme des früheren Konzentrationslagers. Der Historiker hatte Anfang November zwei Richter bei einem Besuch der polnischen Gedenkstätte begleitet. Die Verteidigung stellte die Unbefangenheit des Gutachters dabei in Frage, die Nebenklagevertreter wollten die Bedenken durch eine erneute Ladung des Zeugen ausräumen.