Mordprozess Dänischenhagen: Lebenslang für Mann aus Westensee
Nach zehn Verhandlungstagen hat das Kieler Landgericht sein Urteil im Fall des Dreifachmordes von Dänischenhagen und Kiel gegen den 48-jährigen Angeklagten gesprochen. Der Mann aus Westensee muss lebenslang in Haft.
Im Fall der drei im Mai 2021 getöteten Menschen in Dänischenhagen und Kiel hat das Kieler Landgericht am Montag das Urteil verkündet. Angeklagt war ein Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde). Er hatte in dem Verfahren zugegeben, mit einer Maschinenpistole auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und ihren neuen Bekannten gefeuert zu haben. Anschließend erschoss er nach eigener Aussage einen zweiten Mann mit einer Pistole. Lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung lautet das Urteil. Mit seiner Entscheidung folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger.
Urteil: Lebenslange Haftstrafe und besondere Schwere der Schuld
Das Kieler Landgericht stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass der 48-Jährige nicht vorzeitig aus der Haft auf Bewährung entlassen werden kann. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten heimtückischen Mord in drei Fällen aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Demnach wollte der Mediziner mit der Tat seine Ehefrau sowie ihren neuen Partner für die Trennung bestrafen. Den anderen Mann machte der 48-Jährige demnach für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich.
Verurteilter zeigt bei Verkündung keine Regung
Es dauerte auffällig lange, bis der 48-Jährige am Montagnachmittag in den Sitzungssaal geführt wurde. Es gab Verzögerung bei seiner Anfahrt aus der Justizvollzugsanstalt Lübeck. Bis zur Verkündung schien der Mediziner angespannt. Als der Richter das Urteil verkündete, blieb er jedoch - so wie schon während der Verhandlung beobachtet wurde - regungslos. Vermutlich hatte ihn die Entscheidung des Gerichtes wenig überrascht, denn er hatte die Taten während des Prozesses zugeben.
Verteidigung will Revision einlegen
Schon vor der Urteilsverkündung kündigten die Rechtsanwälte des Zahnarztes eine Revision an. Die Verteidigung des Mediziners sah Zweifel an den Vorwürfen und hatte gefordert, ihn wegen Totschlags zu verurteilen. Er hätte die Tat nicht geplant. Jedoch hatten Ermittlungen unter anderem auch ergeben, dass der 48-Jährige schon Tage vor den Taten an den Tatorten war. Außerdem hatte er seine Frau mit einem GPS-Tracker überwacht und im Internet nach Begriffen wie "lebenslang", "Mörder", "Schuld" gesucht.
Opfer hinterlassen Frau und Kinder
Von den Nebenklägern, den Hinterbliebenen der Mordopfer, war nur die Witwe des dritten Getöteten zur Urteilsverkündung gekommen. Sie wolle mit dem gewaltsamen Tod ihren Frieden finden, sagte ihr Anwalt vor der Verkündung des Urteils. Die 43-jährige Frau hinterlässt vier gemeinsame, minderjährige Kinder. Auch die beiden anderen Toten im Alter von 52 und 53 Jahren waren Familienväter.
