Geflügelpest: Stallpflicht nun fast in ganz SH gültig
Die Zahl der Fälle, in denen Wildvögel erkrankt sind, hat in diesem Monat im Kreis Segeberg sprunghaft zugenommen. Deswegen gilt seit Donnerstag laut Veterinäramt ein Aufstallungsgebot.
Seit Donnerstag dürfen die Tiere im ganzen Kreis Segeberg nicht mehr ins Freie. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Kreis erlassen. Auch im Kreis Stormarn gibt es eine entsprechende Allgemeinverfügung. Die Stallpflicht gilt auch bereits im Kreis Schleswig-Flensburg und in der Stadt Flensburg. Oberstes Ziel muss es laut Veterinäramt sein, zu verhindern, dass das Virus von den Wildvögeln auf die Haustierbestände übertragen wird. Das bedeutet für alle Geflügelhalter unter anderem, besonders darauf zu achten, dass sowohl ihr Geflügel als auch die Nahrung der Tiere von Wildvögeln abgeschirmt wird.
Kadaver nicht anfassen und das Amt informieren
Seit Mitte Oktober 2021 treten im Land Funde von Wildvögeln auf, die mit der Geflügelpest infiziert sind. Anfang Januar wurden Ufer der Unterelbe zwischen Brokdorf und Kollmar im Kreis Steinburg ungewöhnlich viele tote Tiere gefunden. Spaziergänger sollten die Kadaver keinesfalls anfassen oder mit nach Hause nehmen, sondern das Ordnungsamt oder den Kreis informieren.
Stallpflicht in einigen Regionen gültig
Auch in anderen Teilen Schleswig-Holsteins hatte es in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche positive Funde gegeben. Neben den Städten Lübeck und Flensburg haben zehn Kreise eine Stallpflicht angeordnet. Damit gibt es im Land nur noch drei Ausnahmen. Das sind laut Umweltministerium die Kreise Stormarn, die Stadt Neumünster - und die Stadt Kiel. Dort gibt es die Stallpflicht nur in einigen Stadtteilen.
In diesen Kreisen in Schleswig-Holstein gilt die Stallpflicht bereits:
- Steinburg
- Stormarn
- Segeberg
- Ostholstein
- Nordfriesland
- Rendsburg-Eckernförde
- Herzogtum Lauenburg
- Dithmarschen
- Plön
- Pinneberg
- Schleswig-Flensburg
Verschärfte Hygiene-Auflagen für alle Halter und Züchter
Bereits Ende November hatte das Landwirtschaftsministerium auf die steigende Zahl der Geflügelpest-Fälle reagiert und landesweit die Hygieneauflagen für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter verschärft. Ohne Schutzkleidung darf keiner mehr in Ställe, in denen zum Beispiel Hühner, Fasane, Laufvögel, Enten oder Gänse gehalten werden. Auch müssen die Schuhe gewechselt werden. Außerdem müssen an den Eingängen Desinfektionswannen oder -matten aufgestellt werden.
Die Regeln gelten auch für Halter von Vögeln, die für Tierschauen, Wettflüge, Ausstellungen, Turnierkämpfe, zur Zucht oder zum Verkauf gehalten werden.
