AfD-Abgeordnete in SH klagen gegen Landtagsbeschlüsse
Wegen der Sondersitzung des Landtags am Montag klagen AfD-Landtagsabgeordnete vor dem Landesverfassungsgericht. Aus ihrer Sicht habe es sich um eine Hybrid-Sitzung gehalten - in der keine Beschlüsse gefasst werden dürften.
Am Montag wurde im Landtag in Schleswig-Holstein in einer Sondersitzung die epidemische Lage beschlossen. Doch dieser Beschluss hätte aus Sicht der AfD-Abgeordneten nicht gefasst werden dürfen. Die Sondersitzung fand erstmals pandemiebedingt in mehreren Sälen des Landtages statt, die untereinander per Video verbunden waren. In ihnen galten unterschiedliche Corona-Schutzkonzepte. Damit habe es sich um eine Hybrid-Sitzung gehandelt, in der keine Beschlüsse gefasst werden dürften, so die Meinung der AfD. Das sei nicht verfassungsgemäß.
AfD-Politiker Nobis: Impfstatus wird zur Schau gestellt
Für den Plenarsaal galt 2G-Plus (geimpft oder genesen sowie negativer Test). Ungeimpfte erhielten nur mit PCR-Test Zugang zum Plenarsaal, mussten dort aber Maske tragen. Der AfD-Abgeordnete Jörg Nobis sprach von einer öffentlichen Zurschaustellung des Impfstatus. Wortmeldungen der Abgeordneten in einem anderen Saal seien zunächst mehrfach übersehen worden, Zwischenrufe im Plenarsaal nur schwer zu vernehmen gewesen. "Die ganze Sitzung war eine Farce", so Nobis.
Direktor des Landtages: Maßnahmen waren geboten
Landtagsdirektor Utz Schliesky sagte dazu, "die Vorwürfe des Zusammenschlusses der AfD gehen ins Leere". Es sei nicht erkennbar, worin die Beschwerde der Abgeordneten liegen solle. "Um die Funktionsfähigkeit des Parlaments und den Gesundheitsschutz aller im Plenarsaal anwesenden Personen zu gewährleisten, waren die angeordneten Maßnahmen geboten." Auch nicht geimpfte oder genesene Abgeordnete hätten mit PCR-Test und FFP2-Maske Zugang zum Plenarsaal. "Für diejenigen, die die Zugangserfordernisse zum Plenarsaal nicht erfüllen wollten oder konnten, war eine Sitzungsteilnahme aus den eingerichteten Sitzungssälen des Landtages heraus möglich."
AfD: Beschlüsse sollen aufgehoben werden
Der AfD-Abgeordnete Claus Schaffer verwies darauf, seine Partei stehe für eine vollkommen freie Impfentscheidung. Der Hamburger Rechtsanwalt und Bürgerschaftsabgeordnete Alexander Wolf (AfD) kündigte an, seine Kanzlei wolle noch am Freitag die Klage einreichen. Sie zielt erstens auf eine Feststellung, dass die Sondersitzung gegen Artikel 17 der Landesverfassung verstoßen habe, wonach Abgeordnete bei der Ausübung ihres Amtes nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind.
Außerdem sollen die Beschlüsse von Montag - und damit auch die weiteren Einschränkungen im Zuge der epidemischen Lage - für unwirksam erklärt und aufgehoben werden. Auf dieser Grundlage wurden landesweit Discos geschlossen und die Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Zusätzlich sollen die Richter weitere Sitzungen unter den genannten Regeln untersagen.
