Zweitwohnungsbesitzer müssen von Küste abreisen

Inhaber von Zweitwohnungen an der niedersächsischen Küste dürfen nicht in ihren Ferienhäusern bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden. Die Richter bestätigten damit vorerst in einem Eilverfahren einen entsprechenden Beschluss des Landkreises Aurich. Der Schutz der Menschen in der Corona-Krise habe Vorrang, urteilten die Richter.
Paar aus Rheinland-Pfalz wollte an der Küste bleiben
Mit dem Eilverfahren war ein Paar aus Rheinland-Pfalz gegen den Landkreis Aurich vorgegangen. Die beiden hatten sich geweigert, ihr Ferienhaus in der Krummhörn zu verlassen. Sie wollten nicht nach Hause fahren, weil dort die Infektionsgefahr angeblich höher sei als in Ostfriesland. Zudem sei im Infektionsschutzgesetz von erzwungener Abreise aus Wohneigentum keine Rede, hatten sie argumentiert.
Andere Regelung in Schleswig-Holstein
An der Küste haben Hunderte Menschen, die mit Erstwohnsitz nicht in Niedersachsen gemeldet sind, Ferienwohnungen. Sie fordern Regeln wie in Schleswig-Holstein. Dort hat die Landesregierung entschieden, dass Menschen, die bereits dort sind, an ihren Zweitwohnsitzen bleiben dürfen.
