Tödlicher Bootsunfall: Prozess gegen Geldauflage eingestellt
Der Berufungsprozess um einen tödlichen Bootsunfall in Barßel (Landkreis Cloppenburg) wird gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) entschieden.
Demnach muss der bei dem Unfall alkoholisierte Bootsführer 30.000 Euro Schmerzensgeld an eine verletzte Insassin sowie 15.000 Euro an die Eltern einer verstorbenen Mitfahrerin zahlen. Die Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagte haben dem zugestimmt, wie der NDR in Niedersachsen berichtet.
Gutachter einig - anders als im ersten Prozess
Das OLG hatte zuvor darauf hingewiesen, dass nur eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt infrage gekommen wäre. Dies lag auch an Einschätzungen der Gutachter: Sie schlossen nicht aus, dass der Angeklagte mit seinem Boot deutlich langsamer gefahren war als zunächst angenommen. Zudem waren sich die Gutachter im Gegensatz zur ersten Hauptverhandlung einig, dass der Angeklagte den Unfall nicht mit Sicherheit verschuldet hat. Der Angeklagte sei bei der Fahrt zwar mit 1,9 Promille stark alkoholisiert gewesen - bei dem beim Unfall verstorbenen Fahrer des anderen Bootes seien aber auch 1,5 Promille nachgewiesen worden. Zudem sei dieser in der Unfallnacht ohne Beleuchtung unterwegs gewesen.
Bootsunglück in Barßel: Zwei Tote, mehrere Verletzte
Im Jahr 2016 waren nach dem Hafenfest in Barßel zwei Boote frontal ineinander gefahren. Ein Bootsführer und seine Beifahrerin kamen ums Leben, mehrere weitere Menschen wurden verletzt - einige von ihnen schwer. Bei dem Verfahren vor dem OLG Hamburg handelte es sich um einen Berufungsprozess: Im Jahr 2021 hatte das Schifffahrtsgericht in Emden den mittlerweile 32-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung, gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit noch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro verurteilt. Die Sache war zuvor jahrelang nicht verhandelt worden, weil sich kein Gericht zuständig fühlte.
