Oberlandesgericht: Kein Schmerzensgeld für Corona-Quarantäne
Eine Familie und eine Lehrerin aus dem Landkreis Vechta sind mit Schmerzensgeldklagen wegen Corona-Quarantäne gescheitert. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) erklärte die Anordnungen für rechtens.
Angesichts der Gefährlichkeit der Corona-Infektion seien die Quarantäne-Anordnung verhältnismäßig gewesen, teilte das OLG am Donnerstag seine Entscheidungen mit. Es habe sich nicht um eine Freiheitsentziehung gehandelt, sondern lediglich um eine Freiheitsbeschränkung.
Familie beklagte PCR-Tests als ungeeignete Methode
Im Falle der vierköpfigen Familie hatte der Landkreis zunächst für die Mutter Quarantäne angeordnet, weil deren unmittelbare Arbeitskollegin positiv auf das Virus getestet war. Als die Mutter ebenfalls einen PCR-Test mit positivem Ergebnis hatte, ordnete der Landkreis auch für den Vater und die beiden Kinder Quarantäne an - ein zu dem Zeitpunkt übliches Vorgehen. Die Familie begründete ihre Forderung nach Schmerzensgeld unter anderem damit, dass es für die Quarantäne-Pflicht keine gültige Rechtsgrundlage gegeben habe. Zudem nannte die Familie die PCR-Testmethode ungeeignet und beklagte soziale Einschränkungen sowie psychische Belastungen.
Gefahr für Gesellschaft wiegt schwerer als Opfer durch Quarantäne
Im zweiten Fall hatte eine Lehrerin Kontakt mit einer positiv getesteten Schülerin, selbst aber einen negativen PCR-Test. Wegen der längeren Inkubationszeit beim Coronavirus befand der Senat auch hier die Quarantäne-Anordnung für rechtmäßig. Angesichts der schwerwiegenden Gefahren für die Gesellschaft durch das Coronavirus sei das Opfer der von Quarantäne-Anordnungen betroffenen Menschen geringfügig, befanden die Richter. Ohnehin rechtfertige dieses weder unter Ausgleichs- noch unter Genugtuungsaspekten einen Schmerzensgeldanspruch.
Die Kläger haben ihre Berufungen nach Hinweisbeschlüssen des Senats jeweils zurückgenommen, so das OLG.