Mordprozess Fischerhude: Zeuge erscheint nicht vor Gericht
Im Prozess um den zweifachen Mord und einen versuchten Mord in Fischerhude ist am Donnerstag ein wichtiger Nebenkläger und Zeuge nicht vor Gericht erschienen. Er ist Bruder und Sohn der Erschossenen.
Der 55 Jahre alte Mann sei wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht vernehmungsfähig, sein Anwalt legte ein entsprechendes ärztliches Attest vor. Zuvor hatte das Landgericht Verden einen Antrag des Zeugen abgelehnt, sowohl den Angeklagten als auch die Öffentlichkeit für die Dauer seiner Aussage von der Verhandlung auszuschließen. Der Vorsitzende Richter sagte, es sei nicht zu erwarten, dass die Gegenwart des Angeklagten oder der Öffentlichkeit eine Gefährdung für die Gesundheit des Zeugen darstelle. Er kündigte an, den Zeugen gegebenenfalls durch einen Amtsarzt auf seine Vernehmungstauglichkeit untersuchen zu lassen.
Staatsanwaltschaft: Angeklagter machte Geschäftspartner für Pleite verantwortlich
Bei dem 55-Jährigen handelt es sich um einen ehemaligen Geschäftsfreund des Angeklagten. Die beiden verdienten mit dem Pferdesport ihr Geld. Der 64-jährige Angeklagte soll Ende Dezember 2021 Mutter und Bruder des Zeugen erschossen haben. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte den ehemaligen Geschäftsfreund für seinen finanziellen Ruin und für die in die Brüche gegangene Beziehung zu seiner Lebensgefährtin verantwortlich gemacht. Der 64-Jährige hat sich bislang nicht geäußert.
