Landesparteitag: Oldenburger Gericht lehnt AfD-Antrag ab
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat Montag einen Antrag des AfD-Landesverbands abgelehnt. Laut Gericht könne die AfD nicht von der Stadt Aurich verlangen, auf die Verwaltungsgesellschaft und die private Pächterin der örtlichen Sparkassen-Arena einzuwirken, damit diese dem AfD-Landesverband die Räumlichkeiten an einem Wochenende im Mai, Juni oder Juli 2022 überlassen. Die Partei hatte geplant, dort einen Landesparteitag abzuhalten. Einen entsprechenden Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren abgelehnt. Die private Betreibergesellschaft der Sparkassen-Arena hatte sich zuvor geweigert, mit der AfD einen Vertrag über die Nutzung der Sparkassen-Arena abzuschließen. Auch ein Antrag, den die AfD an die Stadt Aurich gerichtet hatte, blieb erfolglos.
