Friesland: Verein klagt gegen Abschuss von auffälligem Wolf
Der "Freundeskreis freilebender Wölfe" will verhindern, dass ein Wolf im Raum Friesland abgeschossen werden darf. Dazu wurden ein Eilantrag und eine Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht.
Das zum Abschuss freigegebene Tier soll seit Juli in sechs Herden insgesamt sieben Rinder gerissen haben. Der Verein aus Wolfsburg kritisiert, dass die Rinder nicht ausreichend geschützt gewesen seien. In ihrer Argumentation berufen sich die 436 Mitglieder auf das Bundesamt für Naturschutz. Dieses sagt, selbst wenn Wölfe einen kleinen Zaun überwinden, sei es noch nicht gerechtfertigt, ausnahmsweise einen Abschuss zu erlauben.
Wolfsfreunde halten Schutz der Herden für möglich
Außerdem verweist der "Freundeskreis freilebender Wölfe" auf die Beratungsstelle des Bundes zum Wolf. Rinder könnten in der Fläche durchaus durch einen 1,20 Meter hohen Zaun effektiv geschützt werden, heißt es hier. Die betroffenen Landwirte und auch Jäger aus der betroffenen Region hatten dies jedoch als nicht praktikabel zurückgewiesen. Die Argumentation des Umweltministeriums, dass sich die Herden normalerweise selbst schützen würden, dieser Wolf nun aber einen Weg erlernt habe, trotzdem zu töten, lassen die Wolfsfreunde nicht gelten. Das entbehre jeglicher wissenschaftlichen Grundlage, sagte der Vorsitzende Ralf Hentschel.
Abschusserlaubnis gilt bis Jahresende
Das Verwaltungsgericht Oldenburg muss nun abwägen, ob es die Klage und den Eilantrag zulässt. Kommt der Eilantrag des Vereins durch, dürfte der Wolf bis zu einem endgültigen Beschluss nicht geschossen werden. Die Abschusserlaubnis des Landes gilt derzeit bis Ende Dezember.
