850 Schweinekadaver: Strafbefehl gegen Ex-Landwirt beantragt

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen einen Mann aus dem Landkreis Oldenburg einen Strafbefehl beim Amtsgericht Cloppenburg beantragt. Der Betreiber zweier Schweinemastanlagen soll rund 850 Kadaver nicht unmittelbar beseitigt haben. Laut Staatsanwaltschaft war er dazu aber gesetzlich verpflichtet, um die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht zu gefährden. Der 49 Jahre alte Landwirt soll die toten Schweine seit Anfang 2013 beziehungsweise Anfang Oktober 2015 in den Stallungen liegen gelassen haben. Erst nachdem die bereits teils mumifizierten und skelettierten Kadaver entdeckt worden waren, konnten die Ställe von einer Spezialfirma gereinigt und desinfiziert werden. Der Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
