Prozess: "Reichsbürgerin" erkennt Bundesrepublik nicht an

Stand: 03.11.2022 20:58 Uhr

Im Prozess gegen eine sogenannte Reichsbürgerin vor dem Landgericht Lüneburg hat sich am Donnerstag die 61-jährige Angeklagte geäußert. Für sie ist die Bundesrepublik keine Staat, sondern eine Firma.

Mit ihrer Aussage zum Prozessauftakt hat die gebürtige Lüneburgerin einen Teil der ihr zur Last gelegten Taten zugegeben. "Mir geht es darum, dass meine Kinder Rechte an Grund und Boden bekommen, nicht internationale Konzerne. Die Bundesrepublik ist rechtlos", sagte sie vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts. Die Bundesrepublik sei lediglich eine Firma. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, unter anderem in Hannover den organisatorischen Zusammenhalt der illegalen Strukturen des verbotenen Vereins "Geeinte deutsche Völker und Stämme" gefördert zu haben. Dessen Ziel: der Aufbau eines eigenen staatlichen Systems.

VIDEO: Reichsbürgerin vor Landgericht Lüneburg (3 Min)

Angeklagte soll Anti-Impf-Propaganda verbreitet haben

Zudem muss sie sich auch wegen des Verwendens und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen verantworten. Nach Angaben des Landgerichts Lüneburg soll sie über soziale Medien und im Rahmen von Veranstaltungen die Vereinsideologie sowie Propagandamaterial verbreitet haben. Dazu gehörten demnach Flyer und Broschüren mit den Titeln "Impffrei!" oder "Bürgermeister haften".

"Nichtbeheimatete" sollten das Land verlassen

Die Frau soll zudem im Internet gegen Ausländer und jüdische Menschen gehetzt haben. In der Anklage geht es laut dem Landgericht außerdem um die "Anordnung", dass "Nichtbeheimatete" das Land zu verlassen hätten, wobei "Beheimatete" nur deutschsprachige Menschen mit deutschstämmigen Ahnen werden könnten.

Richter verhängt Ordnungsgeld

Die Angeklagte gab am Donnerstag zu, sich unter falschem Namen als Rechtsanwältin ausgegeben zu haben. Sie habe sogenannte Lebendurkunden für 200 Euro als Alternative zu Personalausweisen für ihre Anhänger ausgestellt. Sie selbst habe weder staatliche Ausweispapiere noch Versicherungen, sagte die seit Mai in Untersuchungshaft sitzende Frau. Wegen Zwischenrufen verhängte der Vorsitzende Richter gegen einen Bekannten der Angeklagten ein Ordnungsentgelt von 300 Euro. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt.

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Der Angeklagte, der sich selbst "Commander Shaef" nennt, steht vor Verhandlungsbeginn neben seinem Anwalt Tobias Pohl (l) in einem Gerichtssaal. © dpa-Bildfunk Foto: Hauke-Christian Dittrich

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Dieses Thema im Programm:

Hallo Niedersachsen | 03.11.2022 | 19:30 Uhr

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