Delegierte stimmen beim Parteitag der AfD ab. © picture alliance Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Gerichtsentscheid: AfD darf Halle in Lüneburg nutzen

Stand: 12.05.2022 17:15 Uhr

Die AfD Niedersachsen darf ihren Landesparteitag am 11. und 12. Juni nach einem Gerichtsurteil in einer Halle in Lüneburg abhalten.

Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Landkreis Lüneburg am Donnerstag, der Partei die LKH-Arena in der Stadt zu überlassen - explizit auch für die von der AfD genannten Ausweichtermine. Das Lüneburger Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass dem AfD-Landesverband als politischer Partei ein Überlassungsanspruch zustehe. Bei der LKH-Arena handele es sich um eine öffentliche Einrichtung, weil der Landkreis Lüneburg 100 Prozent der Anteile an der Betreibergesellschaft halte.

Verwaltungsgericht: Gegendemos rechtfertigen kein Verbot

Dem Überlassungsanspruch steht dem Gericht zufolge auch nicht entgegen, dass die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das Diskriminierungsverbot gelte nur dann nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei für verfassungswidrig erklärt habe. Auch die vom Landkreis geäußerte Befürchtung, dass es anlässlich des Parteitags zu Gegendemonstrationen kommen werde, rechtfertige es nicht, der AfD die Halle zu verweigern.

Landkreis kann Beschwerde einlegen

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Landkreis kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg einen Antrag der Partei auf Überlassung der Sparkassen-Arena in Aurich abgelehnt.

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Akten liegen auf einem Tisch. © picture alliance/dpa Foto: Swen Pförtner

Landesparteitag: Oldenburger Gericht lehnt AfD-Antrag ab

Die Partei hatte geplant, in diesem Sommer in der Auricher Arena ihren Landesparteitag abzuhalten. (09.05.2022) mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Lüneburg | 13.05.2022 | 06:30 Uhr

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