Bürgermeister-Wahl in Hollenstedt muss nicht wiederholt werden
Die Wahl des Samtgemeindebürgermeister in Hollenstedt (Landkreis Harburg) im vergangenen Jahr ist gültig und muss nicht wiederholt werden. Das hat am Mittwoch das Lüneburger Verwaltungsgericht entschieden. Man habe keine Verstöße gegen das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung feststellen können, hieß es. Geklagt hatte der amtierende Bürgermeister Heiner Albers - gegen einen Beschluss des Samtgemeinderates für Neuwahlen. Albers war bei der Kommunalwahl im September 2021 knapp wiedergewählt worden. Der Gemeinderat hatte die Wahl wiederholen wollen, weil Albers am Tag davor den Samtgemeinde-Briefkasten geleert hatte, in dem auch Wahlbriefe waren. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass Albers das Wahlergebnis manipuliert haben könnte, urteilte das Gericht. Zumal er bei der Briefwahl sogar prozentual weniger Stimmen bekommen habe als bei der Urnenwahl. Gegen die Entscheidung kann der Samtgemeinderat nun noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.