Der Angeklagte Abu Walaa zieht sich im Oberlandesgericht die Kapuze über den Kopf. © picture alliance/dpa | Ole Spata Foto: Ole Spata

BGH bestätigt Urteil gegen IS-Deutschlandchef "Abu Walaa"

Stand: 12.09.2022 12:21 Uhr

Das Urteil gegen den früheren deutschen IS-Chef Ahmad A. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Strafe für den radikalislamischen Prediger, der sich selbst "Abu Walaa" nennt, bestätigt.

Der BGH in Karlsruhe verwarf die Revision, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle enthalte keine Rechtsfehler. Das OLG hatte den damals 37 Jahre alten Iraker im Februar 2021 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Ahmad A. und Unterstützer warben junge Menschen an

Neben Ahmad A. standen damals drei weitere Männer vor Gericht, die Haftstrafen zwischen rund vier und acht Jahren erhielten. Zwei der Mitangeklagten hatten das Urteil ebenfalls angefochten, der BGH verwarf auch ihre Revisionen. Laut OLG hatten die Männer junge Leute vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und in die Kampfgebiete der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geschickt. A. war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim".

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Bewaffnete Polizeibeamte stehen vor dem Gebäude des Oberlandesgerichts in Celle. © picture alliance/dpa Foto: Julian Stratenschulte

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 12.09.2022 | 13:30 Uhr

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