Transplantationsskandal: Uniklinik Göttingen kann Geld behalten
Fast zwölf Jahre nach Auffliegen des Transplantationsskandals hat das Bundessozialgericht in Kassel im Sinne der Uniklinik Göttingen entschieden. Damit hat die Klinik Anspruch auf knapp 160.000 Euro aus Operationen, die in die Zeit des sogenannten Transplantationsskandals fielen. Der Leiter der Transplantationschirurgie manipulierte von 2008 bis 2011 Daten so, dass Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für Spender-Organe nach oben rutschten und schneller ein Organ erhielten. In den beiden nun verhandelten Fällen ist allerdings unbestritten, dass eine Lebertransplantation jeweils medizinisch angezeigt war und dass sie auch fachgerecht vorgenommen wurde. Die Krankenkasse KKH bezahlte die Eingriffe zunächst auch, forderte die knapp 160.000 Euro aber zurück, da die Lebern unter falschen Voraussetzungen transplantiert worden seien. Dieser Auffassung folgten die Richter des Bundessozialgerichts jedoch nicht.