Früherer Galloway-Halter muss kein Bußgeld an Landkreis zahlen
Das Amtsgericht Göttingen hat einen ehemaligen Halter von Galloway-Rindern vom Vorwurf freigesprochen, gegen einen Platzverweis verstoßen zu haben. Der Landkreis hatte ein Bußgeld von 5.000 Euro verhängt.
Der Landkreis hatte dem 66-Jährigen aus Bremke (Landkreis Göttingen) vorgeworfen, sich im September 2023 Zugang zu einem gesperrten Gebiet verschafft zu haben. Dagegen hatte der Landwirt Einspruch eingelegt - mit Erfolg. Der ehemalige Halter von Galloway-Rindern war zuvor in die Schlagzeilen geraten, als mehr als 70 seiner Tiere ausgebrochen waren und monatelang durch das Gebiet der Gemeinde Gleichen streunten. Der Landwirt musste sich anschließend wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht verantworten.
Bilddateien entlasten Landwirt
Auslöser des aktuellen Verfahrens war laut Amtsgericht ein Zeitungsartikel, in dem über die damaligen Vorfälle berichtet wurde. Auf einem Foto soll der Landwirt in einem damals abgesperrten Gebiet zu sehen gewesen sein. Der Landkreis Göttingen sah darin einen Verstoß gegen einen zuvor verhängten Platzverweis, der laut Verfügung am 11. September 2023 in Kraft trat. Während des Verfahrens legte die Verteidigung den Angaben zufolge jedoch Bilddateien vor, aus denen hervorging, dass die Aufnahmen bereits am 7. September entstanden waren - also vor Inkrafttreten des Platzverweises. Das Gericht folgte dieser Argumentation und sprach den Mann nun frei.
