Betrunkener fährt E-Scooter in Göttingen: Führerschein weg
Weil ein 25-Jähriger mit mehr als 1,8 Promille im Blut auf einem E-Roller durch Göttingen gefahren ist, muss er nun seinen Führerschein abgeben. Das hat das Landgericht Göttingen entschieden.
Die vorherige Instanz, das Amtsgericht Göttingen, hatte das noch anders gesehen: Es hatte den E-Roller, mit dem der junge Mann unterwegs war, mit einem Fahrrad verglichen. Allerdings gelten auch Fahrradfahrende ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig. Im Auto gilt das schon ab 1,1 Promille. Das Landgericht Göttingen entschied nun: Wer mit deutlich mehr Alkohol im Blut auf einem motorisierten Roller fährt, zeige, dass er charakterlich nicht geeignet sei, ein Fahrzeug zu steuern. Der 25-Jährige darf nun vorerst weder Auto noch Motorrad fahren, sein Führerschein wird beschlagnahmt. Gegen das Urteil kann er noch in der nächsten Instanz vor das Oberlandesgericht Braunschweig vorgehen.
Gerichte sind uneins bei der Bewertung von E-Scootern
Zuvor hatte es auch schon in einem anderen Verfahren um einen alkoholisierten E-Scooter-Fahrer unterschiedliche Auffassungen zwischen Amts- und Landgericht Göttingen gegeben. Auch dabei ging es darum, wie ein E-Scooter zu bewerten ist. Nach dem aktuellen Urteil des Landgerichts sind E-Scooter anderen Kraftfahrzeugen vergleichbar, weil sie motorisiert sind und schnell beschleunigen können. Auch sei es schwieriger, auf ihnen das Gleichgewicht zu halten als auf einem Fahrrad, da die Füße quasi auf einer Linie stehen. Die kleinen, harten Räder würden zudem empfindlicher auf Unebenheiten reagieren. "Während ein Bordstein mit einem Fahrrad relativ einfach überwunden werden kann, stellt er für einen E-Roller ein größeres Hindernis dar", so das Gericht in seiner Begründung.
