Niedersachsen nimmt den Wolf ins Jagdrecht auf
Der Wolf ist in das niedersächsische Jagdrecht aufgenommen worden. Der Landtag hat die Gesetzes-Novelle am Dienstag mit großer Mehrheit beschlossen. Unter Schutz stehen Wölfe aber trotzdem noch.
Der Abschuss eines Wolfes muss auch in Zukunft vorher genehmigt werden. Eine solche Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz wird beispielsweise nur dann erteilt, wenn einzelne Wölfe immer wieder hohe Zäune überwinden und Schafe oder andere Weidetiere reißen. Mit den neuen Regelungen im Jagdgesetz werde "eine gute Handlungsgrundlage geschaffen, um eine artenschutz- und tierschutzkonforme Entnahme zu ermöglichen", sagte Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU). Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU stimmten ebenso wie die oppositionelle FDP für den Gesetzentwurf.
Ganzjährige Schonzeit für Wölfe
Beim Umgang mit dem Wolf gehe es um den Ausgleich zwischen dem Schutz einer besonders und streng geschützten Tierart und dem Schutz von Weidetieren sowie den berechtigten Interessen ihrer Halterinnen und Halter, sagte Otte-Kinast. Das neue Gesetz räume den Wölfen eine ganzjährige Schonzeit ein. Die Wolfsverordnung des Landes Niedersachsen wird mit der Novellierung des Jagdgesetzes überflüssig und außer Kraft gesetzt.
FDP will Obergrenze für Wölfe
Die Grünen-Abgeordnete Miriam Staudte kritisierte die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Auch ändere dies für die Weidetierhalterinnen und -halter nichts, weil die Wölfe weiter unter Artenschutz stünden. Die FDP hingegen hatte schon lange gefordert, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Fraktionschef Stefan Birkner wünscht sich darüber hinaus auch eine Obergrenze für Wölfe. Er fordert, dass der Wolfs-Bestand reguliert wird. Uwe Dorendorf von der CDU ist der Ansicht, dass die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht einiges einfacher mache. Zum Beispiel dürften nun auch Jäger einen schwer verletzen Wolf durch den Fangschuss töten.
Nachtzieltechnik zur Bejagung von Waschbären erlaubt
Eine weitere Neuerung im Jagdgesetz betrifft laut Ministerin Otte-Kinast den Einsatz von Nachtzieltechnik zur Bejagung gebietsfremder invasiver Arten wie etwa Waschbären, Marder und Nutrias. Wer an einer Gesellschaftsjagd teilnimmt, muss künftig einen Schießnachweis mit sich führen. Explizit geht es dabei laut Otte-Kinast um einen Schießübungsnachweis und nicht um einen Leistungsnachweis.
