Küstenautobahn: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über A20
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt seit Dienstag in Leipzig über die sogenannte Küstenautobahn. Konkret geht es um den ersten der geplanten sieben Abschnitte der A20 im Nordwesten Niedersachsens.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den 13 Kilometer langen Bauabschnitt von der A28 bei Westerstede (Landkreis Ammerland) bis zur A29 bei Jaderberg (Landkreis Wesermarsch) haben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie ein Landwirt geklagt. Mit einem Urteil wird erst in einigen Wochen gerechnet. Die Richter hörten sich zunächst die Argumente der beiden Seiten an.
Tunnel unter Elbe und Weser geplant
Der Weiterbau der Autobahn 20 ist eines der größten Neubauprojekte im Verkehrsbereich. Der Bund plant, die bereits existierende Küstenautobahn A20 von Stettin (Polen) über Bad Segeberg in Schleswig-Holstein hinaus bis nach Niedersachsen zu verlängern. Sie soll die deutschen Seehäfen besser verbinden. Dabei sind Tunnel unter Elbe und Weser geplant.
IHK für Ausbau, Umweltschützer dagegen
Umweltschützer halten das Projekt für das "Symbol einer verkehrten Verkehrspolitik" und fürchten schwere Schäden für Moore, Marschlandschaften und Wälder durch den Autobahn-Neubau. Nach Angaben des BUND führen etwa 80 Prozent der geplanten A20 durch Moore und Feuchtgebiete. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) haben dagegen im Vorfeld der Verhandlung ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis betont. Sie halten die Küstenautobahn besonders wichtig für die norddeutschen Seehäfen und fordern einen zügigen Baubeginn.