Klage abgewiesen: Kommune darf schwarze Dachziegel verbieten
Kommunen dürfen vorschreiben, welche Farben die Dachziegel der Wohnhäuser haben. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Das Gericht wies damit die Klage eines Grundstücksbesitzers ab.
Dieser hatte gegen den Landkreis Göttingen geklagt. Er hatte sein Wohnhaus in einem Ort im südniedersächsischen Eichsfeld mit schwarzen Ziegeln eingedeckt, obwohl laut Bebauungsplan in dem Gebiet nur rote bis braune Farbtöne zulässig waren. Der Landkreis forderte ihn daraufhin auf, die Dacheindeckung an die örtliche Bauvorschrift anzupassen. Der Kläger wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht – erfolglos, wie jetzt entschieden wurde.
Auf welche Weise er die Dachfarbe verändere, ob durch Umdecken, Umspritzen oder sonstige Techniken, bleibe dem Kläger selbst überlassen. Der finanzielle Aufwand sei ihm jedenfalls zumutbar.