Stand: 19.06.2020 16:27 Uhr

Volkssolidarität-Fonds: Milde Strafe für Geschäftsführer

Der Angeklagte im Volkssolidaritäts-Prozess am Landgericht Rostock im Juni 2020. © Andreas Frost Foto: Andreas Frost
Der Angeklagte im Volkssolidaritäts-Prozess am Landgericht Rostock im Juni 2020.

Im Prozess um die Millionen-Pleite zweier Immobilienfonds von Kreisverbänden der Volkssolidarität Mecklenburg-Vorpommern hat das Landgericht Rostock den 69 Jahre alten Angeklagten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach ihn wegen Betrugs schuldig. Er hatte als Geschäftsführer ab 1999 zusammen mit einem anderen Mann unter dem Dach der Volkssolidarität-Kreisverbände Bad Doberan/Rostock-Land und Mecklenburg-Mitte Immobilienfonds aufgelegt. Die Fonds meldeten 2009 Insolvenz an. Dem Angeklagten sei sehr schnell klar gewesen, dass Kredite nur bedient und die Renditen nur gezahlt werden können, wenn stetig neue Anleger eingeworben werden, so das Gericht. "Ein solches Schneeball-System trägt das Virus des Untergangs schon in sich", sagte der Richter.

Alten- und Pflegeheime sollten gebaut werden

Mehr als neun Millionen Euro vertrauten etwa 1.600 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 1999 und 2009 den beiden Immobilien-Fonds an, die unter dem vermeintlich soliden Namen der Volkssolidarität firmierten. Angeblich sollten damit Pflege- und Kinderheime gebaut werden. Die meist älteren Anleger steckten zwischen 1.500 und 75.000 Euro aus ihrem Ersparten in die Fonds. Das Gericht machte den Angeklagten nicht für den gesamten Schaden verantwortlich, da er 2006 als Geschäftsführer aufhörte. Sie rechneten ihm einen Schaden von rund 4,1 Millionen Euro zu. 773 Anleger oder Anlegergemeinschaften hätten ihr Geld vollständig verloren, 190 hätten zumindest einen Teil zurückbekommen.

Erstes Urteil war deutlich höher

Landgericht Rostock © dpa/ Picture-Alliance
Der BGH hatte das erste Urteil aufgehoben und den Fall an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Rostock zurückverwiesen.

Das Gericht sah es als strafverschärfend an, dass der Angeklagte die Symbole der Volkssolidarität und deren Namen verwendet habe. So wollte er möglichst viele Menschen erreichen, die mit der Volkssolidarität positiv verbunden waren. Strafmildernd war das hohe Alter des Mannes und dass die Idee für den Betrug nicht von ihm selbst, sondern von einem anderen Mann stammten. Auch habe es zahlreiche Berater mit einem erheblichen Einfluss auf ihn gegeben. Der Angeklagte wurde in einem ersten Prozess zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und ordnete den neuen Prozess an. Ermittelt wurde ursprünglich auch gegen einen zweiten Fonds-Geschäftsführer. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, weil er langfristig erkrankt ist.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | 19.06.2020 | 16:00 Uhr

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