Verletzte Impfpflicht für Heim-Mitarbeiter noch ohne Folgen
Vor drei Wochen wurde die Impfpflicht für Mitarbeitende in Heimen und Krankenhäusern eingeführt. Folgen hatte das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern offenbar noch nicht.
Nachdem die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt wurde, haben zahlreiche Pflegeheime, Rettungsdienste und Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ihre ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Gesundheitsämter gemeldet. Mehr als 6.000 Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich verweigern offenbar trotz der für sie geltenden Impfpflicht eine Corona-Impfung. Dies ist die Zahl der Betroffenen, die bisher nach Angaben des Sozialministeriums von etwa 1.000 Arbeitgebern übermittelt wurden.
Gesundheitsämter müssen nachfragen
Den 6.000 Betroffenen droht ein Tätigkeitsverbot. Allerdings müssen die Gesundheitsämter mit jeder Impfverweigerin und jedem Impfverweigerer vorher Kontakt aufnehmen und die Gründe für fehlende Impfnachweise klären. Erst danach könnten sie gegebenenfalls Tätigkeitsverbote aussprechen oder Bußgelder verhängen.
Keine Bußgelder verhängt
Stichpunktartige Nachfragen des NDR bei größeren Heimbetreibern und Krankenhäusern ergaben, dass bislang keine Bußgelder oder Tätigkeitsverbote verhängt wurden. Viele der Einrichtungen begrüßten dies. Zwar wünschen sich die meisten Personalverantwortlichen im Gesundheits- und Pflegebereich eine hohe Impfquote unter ihren Beschäftigten. Weitere Personalausfälle wegen fehlender Impfungen können die Heime und Krankenhäuser nach eigenen Angaben aber kaum verkraften, da bereits zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen Krankheit fehlen oder in Quarantäne sind.
