Schweriner Landtag beschäftigt sich mit BUGA in Rostock
Die Schwierigkeiten rund um die 2025 geplante Bundesgartenschau in Rostock beschäftigen nun auch den Landtag in MV. Die Forderung der CDU, die Schau unabhängig vom Termin finanziell zu unterstützen, wurde abgelehnt.
Die Bundesgartenschau 2025 in Rostock hat den Landtag in Schwerin beschäftigt. Die CDU hat von der Landesregierung gefordert, die Realisierung unabhängig vom Termin in der angekündigten Höhe finanziell zu unterstützen. Der Antrag wurde nach mehr als einer Stunde Debatte abgelehnt.
Weitere Projekte in Gefahr
Agrarminister Till Backhaus (SPD) erwiderte darauf, die Förderung des Landes könne nur gewährt werden, wenn die Gartenschau 2025 stattfindet. Er hat gleichzeitig deutlich gemacht, dass dafür die Elemente Warnowbrücke, Stadtpark, Stadthafen mit Hochwasserschutz sowie ein Teil des neuen Wohngebiets Warnow-Quartier umgesetzt werden müssten. Denn sonst könnten auch andere durch das Land mitfinanzierte Projekte wie zum Beispiel das Archäologische Landesmuseum im Stadthafen oder das neue Theater in Gefahr geraten, so Backhaus.
Energieproduktion und IT-Sicherheit ebenfalls Thema
Die Kosten für die BUGA werden derzeit auf 140 Millionen Euro plus einer 30-prozentigen Steigerung geschätzt. Das Land ist bisher bereit 60,6 Millionen zu geben. An den Mehrkosten werde sich das Land nicht beteiligen.
Vor Kurzem hat ein Risikopapier dargelegt, dass die Bundesgartenschau nicht wie geplant, in drei Jahren über die Bühne gehen kann. Denn die Zeit für die Planung und Umsetzung reicht nicht mehr aus. Außerdem gibt es nach Informationen des NDR erste Anzeichen, dass zum Beispiel das Planfeststellungsverfahren für die Warnowbrücke nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Das würde bedeuten, dass die Brücke unmöglich bis zur Eröffnung der BUGA im April 2025 fertig gebaut werden kann.
Plan muss im Juni vorliegen
Minister Backhaus als Fördermittelkoordinator hat von Rostocks Oberbürgermeister Madsen (parteilos) verlangt, dass er bis Anfang oder Mitte Juni ein Papier vorlegt, in dem steht, wie die Forderungen des Landes erfüllt werden können. Davor muss das Papier mit Aufsichtsgremien abgestimmt werden und am 22. Juni in der Bürgerschaft beschlossen werden.
