Offenbar keine Sanktionen für ungeimpfte Pflegekräfte
Wenn Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen nicht gegen Corona geimpft sind, droht ihnen ein Bußgeld oder ein Beschäftigungsverbot. In Mecklenburg-Vorpommern gab es jedoch bislang keine Sanktionen.
Zoff um die Durchsetzung der bundesweiten Impfpflicht für Pflegekräfte und andere Mitarbeiter in Einrichtungen: Die Gesundheitsämter sollen gegen Impfverweigerer Bußgelder verhängen oder ihnen die Beschäftigung verbieten. Seit Mitte März gilt das Gesetz, doch bisher ist dem Gesundheitsministerium in Mecklenburg-Vorpommern kein Fall bekannt geworden, in dem eine Kommune durchgegriffen hätte.
Kommunen verweigern Informationen
Die Kommunen verweigern die Information. Der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern teilten dem Ministerium Ende Juni mit, alle Daten zusammenzustellen, wäre für die Kommunen mit einem zu hohen Arbeitsaufwand verbunden. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärten alle sechs Landkreise und die Landeshauptstadt Schwerin, dass bisher keine Betretungs- oder Beschäftigungsverbote ausgesprochen worden seien. Die Hansestadt Rostock antwortete nicht. Unter der Hand heißt es aus Kommunalkreisen, dass es wohl keine Sanktionen geben werde. Mehrere Gründe sind zu hören: Es drohten arbeitsrechtliche Klagen und das Gesetz sei ohnehin bis Jahresende befristet.
Noch 8.000 Ungeimpfte im Frühjahr
Im Frühjahr hatte eine Erhebung des Schweriner Gesundheitsministeriums ergeben, dass in Mecklenburg-Vorpommern knapp 8.000 Mitarbeiter in Heimen weder gegen Corona geimpft noch genesen waren. Ein Teil von ihnen hat die Impfung inzwischen nachgeholt oder ist von einer Infektion genesen, wie aus den Antworten der Kommunen auf die Umfrage hervorgeht. Damit gelten diese Verfahren als beendet. Hunderte Verfahren sind aber noch offen.
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