Lockdown - "wirtschaftliche Katastrophe" für den Handel in MV
Nach dem Ostergeschäft ist jetzt auch das Weihnachtsgeschäft kaputt - so sieht es der Einzelhandelsverband in MV. Zudem seien die beschlossenen Hilfen für die Unternehmer nicht ausreichend.
Der von Mittwoch an geltende "harte Lockdown" wird den Einzelhandel hart treffen. Geschäfte, die keine Lebensmittel verkaufen, müssen bis zum 10. Januar schließen. Das sei eine wirtschaftliche Katastrophe, beschrieb Kay-Uwe Teetz vom Handeslverband Nord die Lage im Gespräch mit NDR 1 Radio MV. Diese drei Wochen um Weihnachten gelten erfahrungsgemäß als die umsatzstärksten im ganzen Jahr. Nach dem Oster- sei jetzt auch das Weihnachtsgeschäft kaputt. Die Stimmung bei seinen Mitgliedern sei mies - auch wenn die Beschlüsse jetzt nicht überraschend kamen, so Teetz. Es würden wie bereits bei der Gastronomie diejenigen bestraft, die sich an die Regeln halten.
Umsatz wandert ab - Liquidität fehlt
Jetzt würden 20 bis 25 Millionen Euro Umsatz täglich abwandern - vor allem in Richtung der Online-Händler. Damit fehle es an Liquidität, die auch nicht durch die aus seiner Sicht unangemessenen Entschädigungen ausgeglichen werde, sagte Teetz. Dabei treffe es Einzelhändler in den Urlaubsregionen besonders hart. Hier würden bereits seit Anfang November etwa 95 Prozent der Umsätze fehlen. Angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben in Deutschland von Mittwoch, 16. Dezember, bis zum 10. Januar drastisch heruntergefahren. Dann muss der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließen. Das teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Sonntag nach den Beratungen mit der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten mit.
Von Mittwoch an sind viele Geschäfte geschlossen
Ausgenommen vom Lockdown sind Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel. Alle anderen Geschäfte müssen vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 schließen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
