Hund ertränkt: Acht Monate Haft auf Bewährung
Ein 49-Jähriger ist vom Amtsgericht Stralsund wegen Tierquälerei zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte seinen Hund ertränkt.
Wegen Tierquälerei ist ein Mann aus Niepars (Landkreis Vorpommern-Rügen) vom Amtsgericht Stralsund am Montag zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zusätzlich soll der Angeklagte 300 Stunden gemeinnützige Arbeit im Tierschutzbereich leisten sowie eine Geldstrafe von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Keine Hundemarke
Der 49-Jährige räumte in der Gerichtsverhandlung ein, im Mai dieses Jahres einen Mischlingsrüden mit einem schweren Stein am Halsband in einen Teich bei Niepars geworfen zu haben. Das Tier ertrank. Als Grund für die Tat gab der Angeklagte an, dass der Hund schwierig gewesen sei und ein Verkauf des Tieres ihm nicht gelang. Das Gericht verhängte eine höhere Strafe, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Tat sei derart verwerflich gewesen, dass der Richter ein deutliches Zeichen setzen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Spaziergänger hatten den toten schwarzen Rüden entdeckt. Er trug ein Stachelhalsband, aber keine Hundemarke.