Ende der Maskenpflicht im Unterricht trotz steigender Infektionen?
Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen vom 7. März an keine Masken mehr im Unterricht tragen. Mitte Februar hatte die Landesregierung diese Entscheidung getroffen, aber das Land verzeichnet täglich mehr Corona-Infektionen.
Die Krankenstände und Quarantäne-Zahlen an den Schulen sind hoch. Trotzdem soll ab dem 7. März die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben werden, das bestätigte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) am Donnerstag noch einmal im Gespräch bei NDR MV Live. Die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt aber bestehen. In den Pausen, wenn sich Kinder und Jugendliche im Schulgebäude bewegen, muss der Mund-Nasen-Schutz weiterhin getragen werden.
Wer sich sicherer fühlt, darf Maske weiterhin tragen
"Selbstverständlich haben wir weiterhin die Empfehlung, die Maske zu tragen, aber ich denke, dass die Schülerinnen und Schüler seit zwei Jahren so diszipliniert waren, so viel mitgemacht haben, dass wir auch gar nicht anders können", so Oldenburg. Es sei einfach nicht zu vertreten, dass bei all den Öffnungsschritten und Erleichterungen, die jetzt folgen, die Schüler weiterhin mit der Maske im Unterricht sitzen müssten. Selbstverständlich habe man das vorab mit Expertinnen und Experten sowie mit Professor Reisinger und Professor Kaderali, der Schulleitervertretung und mit dem Landeselternrat abgeklärt. Außerdem bleibe ja auch das dreimalige Testen pro Woche erst einmal erhalten.
Auch Kay Czerwinski, Vorsitzender des Landeselternrates MV, sieht im Ende der Maskenpflicht im Unterricht keine Bedenken: "Eltern sind natürlich immer um die Gesundheit ihrer Kinder besorgt […]. Aber der ganz überwiegende Teil auch in unseren Umfragen […] spricht sich dafür aus, die Masken abzusetzen, den Kindern eine gewisse Freiheit wiederzugeben." Weiterhin betont er, dass durch das Testen eine gewisse Sicherheit gegeben sei und dass bei einem positiven Coronafall in einer Klasse auch die Maskenpflicht wieder für einen gewissen Zeitraum bestünde. Und natürlich können gesundheitlich vorbelastete Schülerinnen und Schüler weiterhin im Distanzunterricht bleiben. Das würde auch für diejenigen gelten, die besonders gefährdete Familienmitglieder haben.
Weniger Tests, gleichbleibendes Infektionsmanagement
In einem zweiten Schritt sollen ab dem 21. März Schülerinnen und Schüler nur noch zweimal pro Woche getestet werden. Sollten Corona-Fälle auftreten, greift das bisherige Kontaktpersonenmanagement, das entsprechend der neuen Regelungen gegenwärtig vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) angepasst wird. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne, Mitschülerinnen und Mitschüler werden separat unterrichtet. Schülerinnen und Schüler der Klasse, in der das positive Testergebnis vorliegt, werden für mindestens fünf Tage zum Schutz eine Maske tragen und täglich getestet.
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