Dreifachmord Rövershagen: Verteidigung legt Revision ein
Im Verfahren um den Dreifachmord von Rövershagen hat die Verteidigung nach Angaben des Landgerichts Rostock Revision eingelegt. Das Gericht hatte den 27-jährigen Angeklagten wegen Mordes an seinen Eltern und seiner Schwester zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt. Die Verteidigerin hatte aus formalen Gründen einen Freispruch beantragt, da der Angeklagte nach seiner Verhaftung nicht korrekt über seine Möglichkeiten belehrt worden sei, einen Pflichtverteidiger zu beantragen.Deshalb seine Aussagen bei der Polizei sowie zahlreiche Beweismittel im Prozess nicht hätten verwendet werden dürfen. Nun wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Urteil befassen müssen.