Corona-Schulstart: Viele Schüler bleiben zu Hause
Eingeschränkter Neustart an Mecklenburg-Vorpommerns Schulen: Während die Abschlussklassen an die Schulen zurückkehren können, müssen die meisten Schüler zu Hause lernen.
Wegen der weiterhin hohen Zahl von Corona-Infektionen werden viele Schüler in den kommenden Wochen zu Hause unterrichtet, nur ein Teil darf zum Präsenzunterricht in die Schulen. Grundsätzlich gilt landesweit, dass es bis Ende Januar keine Präsenzpflicht an den Schulen im Land gibt. Kinder sollten möglichst zu Hause betreut werden, rät die Landesregierung. Für das häusliche Lernen sollen die Schüler Aufgaben bekommen. Allerdings dürfen die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen sowie der Berufsschulen zurück in den Präsenzunterricht, damit sie sich auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Jüngere Kinder der Klassen 1 bis 6 können in den Schulen betreut werden. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es Distanzunterricht. Klausuren sollen bis zu den Winterferien nicht mehr geschrieben werden.
Verschärfte Regeln an der Seenplatte
Der Kreis Mecklenburgische Seenplatte hat wegen einer Inzidenz über 200 schärfere Regelungen erlassen: Grundsätzlich gilt ab dem 13. Januar für alle Distanzunterricht. Die beiden Tage vorher zählen als "Übergangstage". Nur die Abschlussklassen dürfen dort in die Schulen. Für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist nur im "äußersten Bedarfsfall" eine Notbetreuung vorgesehen, wenn mindestens ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der besonders wichtig für das Gemeinwesen ist.
Eltern müssen Notwendigkeit und Gesundheit bestätigen
Für alle Schüler, die in die Schule sollen, müssen die Eltern Formulare ausfüllen und sie den Kindern zum Schulstart mitgeben. Sie müssen zum einen bestätigen, dass das Kind nicht anderweitig betreut werden kann und, dass ihr Kind gesund ist und sich in keinem Risikogebiet aufgehalten hat. Liegen diese Erklärungen nicht vor, werden die Kinder wieder weggeschickt.
Maskenpflicht im Unterricht
Im Unterricht, im Schulgebäude sowie auf dem Gelände muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Schülerpraktika oder Schulfahrten sind grundsätzlich nicht erlaubt und auch der Sportunterricht ist gestrichen. Für Sportgymnasien gibt es aber gesonderte Regeln, die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden müssen. All diese Regelungen gelten zunächst bis Ende Januar.
Bildungsministerium richtet Hotline ein
Fragen sollten möglichst mit der jeweiligen Schule geklärt werden, so das Bildungsministerium. Für dringende Fälle hat das Ministerium eine Hotline eingerichtet. Die Nummer (0385) 588-7174 ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr besetzt.
- Hochrisikogebiete in MV: Was gilt bei einem 200er-Inzidenzwert?
- Lockdown: Diese Corona-Regeln gelten in MV
- Corona: So läuft die Impfung in MV ab
- Corona-Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Künstler
- Fragen und Antworten: Tourismus und Besuche in MV
- Maskenpflicht in Corona-Zeiten: Das müssen Sie wissen
- Corona: Fragen und Antworten zur häuslichen Quarantäne
- Coronavirus-FAQ: Fragen und Antworten
- Coronavirus-Update: Der Podcast mit Drosten & Ciesek
- Coronavirus: Krankheitsverlauf und Behandlung von Covid-19
- Maskenpflicht in Corona-Zeiten: Das müssen Sie wissen
- Coronavirus: Zwölf Tipps, die vor Ansteckung schützen
- Corona: Rechte bei Kurzarbeit, Homeoffice und Erkrankung
- Coronavirus-Pandemieplan: Was die drei Stufen bedeuten
- NDR stärkt Information und Service in der Corona-Krise
