Corona: Gottesdienste unter strengen Auflagen

In Mecklenburg haben einige Kirchen am Sonntag nach mehrwöchiger Zwangspause wieder vereinzelt Gottesdienste abgehalten. Im Zuge der Corona-Krise waren auch die Zusammenkünfte von Gläubigen untersagt worden, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Mit den Lockerungsmaßnahmen der Landesregierung hat sich zum Beispiel die Dassower Kirchgemeinde (Landkreis Nordwestmecklenburg) einen Gottesdienst genehmigen lassen. Dieser durfte unter Auflagen des Gesundheitsamtes gefeiert werden.
Angebot der Kirche sei in Krisenzeiten besonders wichtig
Der Glaube lebe vom Zusammenkommen, vom Austausch mit anderen Gläubigen und von der Begegnung mit ihnen, so Christian Meyer vom evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg. Das sei jedoch seit Wochen außerhalb der Kernfamilie kaum möglich. Ausgerechnet jetzt, wo es vielen besonders wichtig wäre. „Viele haben Fragen und viele brauchen Mut und Zuwendung. Und da sind die Angebote der Kirche ein ganz wichtiger Punkt. Für viele ist das jetzt auch wichtig, den anderen auch mal in den Blick zu nehmen, den anderen auch mal von Ferne wieder zu sehen und gemeinsam zu beten, zu singen und auf Gottes Wort zu hören“, so Meyer weiter.
Kontaktverbot und Mindestabstand gelten weiter
Viele Einschränkungen wie das Kontaktverbot sowie der Mindestabstand der Menschen gelten nach wie vor und müssen berücksichtigt werden. So kamen die Gläubigen unter freiem Himmel hinter der Kirche zusammen. Anstelle von Orgelmusik erklangen Lieder begleitet von einem E-Piano. In Neukloster (Landkreises Nordwestmecklenburg) spielte ein Posaunenchor zum Open-Air-Gottesdienst. Andere Gemeinden halten an der Internetübertragung von Gottesdiensten fest. In dieser besonderen Situation sei Abstand halten ein Gebot der Nächstenliebe, so ein Sprecher evangelischen Kirche in Mecklenburg-Vorpommern.
Kritik vom Erzbistum Hamburg
Für die katholische Kirche kommt diese teilweise Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste zu früh. In einem Brief an alle Pfarreien in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg hatte das Erzbistum bereits am vergangenen Donnerstag den 10. Mai als frühesten Termin für öffentliche Gottesdienste genannt. Auch Freiluftgottesdienste, die nach offiziellen Vorschriften unter bestimmten Bedingungen in Mecklenburg-Vorpommern wieder erlaubt sind, sollten unterbleiben. Rechtzeitig vor dem 10. Mai werde das Erzbistum neue Handlungsempfehlungen herausgeben, kündigte Generalvikar Ansgar Thim an.
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