Bebauung des Borner Holms von Gericht gekippt
Der Borner Holm auf dem Darß darf nicht mit Ferienhäusern und einem Hotel bebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat den entsprechenden Bebauungsplan für unwirksam erklärt.
Die Begründung: Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen seien nicht mit den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes vereinbar. Zudem sei die notwendige FFH-Verträglichkeitsprüfung (Flora-Fauna-Habitat) nicht erfolgt. Eine Revision ist nicht zugelassen. Jedoch könnte eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden, über die dann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsse. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) wollte den Bau von über 50 Ferienhäusern und einem Hotelareal auf dem Darß verhindern.
Bereits 2017 hatte das OVG die Genehmigung für den Plan im Eilverfahren gestoppt, so die Naturschutzorganisation. Das Gericht habe einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes und die Wirkungen auf das Vogelschutzgebiet im unmittelbar angrenzenden Nationalpark bestätigt.
BUND: Verträglichkeitsprüfung sei fehlerhaft
Der BUND trug vor, dass "nachweislich kein Bedarf für weitere Hotelneubauten auf der grünen Wiese" bestehe und das Bauvorhaben im Konflikt mit dem gesetzlichen Gebot der Klimawandelanpassung stehe, weil es im Hochwassergebiet gebaut werden solle. Die Beseitigung der geschützten Wiesenlandschaft stehe zudem im Konflikt mit dem strengen Schutzregime für das Vogelschutzgebiet. Die nachträglich vorgelegte Verträglichkeitsprüfung ist nach Einschätzung des BUND fehlerhaft und könne die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes von 2017 nicht bewirken.
Karte: Born auf dem Darß
