Münzen liegen auf einer Betriebskostenabrechnung für eine Mietwohnung. © picture alliance/Andrea Warnecke Foto: Andrea Warnecke
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AUDIO: Verbrauchern drohen hohe Nachzahlungen für Energie (5 Min)

Nebenkosten-Abrechnung prüfen: Das sollten Mieter beachten

Stand: 30.01.2023 10:03 Uhr

Gestiegene Energiekosten machen sich auch in der Betriebskostenabrechnung bemerkbar. Wie können Verbraucher diese überprüfen? Tipps, wie Mieter Fehler erkennen können.

Die Energiekosten sind seit Anfang 2022 stark gestiegen. Weil Vermieter die Ausgaben für Heizöl, Gas und Strom in der Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen, fällt die Abrechnung diesmal höher aus. Eine genaue Prüfung der einzelnen Positionen ist deshalb umso wichtiger. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Abrechnungen nicht eindeutig oder sogar fehlerhaft sind. Mieterinnen und Mieter sollten deshalb einiges beachten.

Frist: Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?

Vermieter haben ab Ende des Abrechnungszeitraums für die Zustellung der Nebenkostenabrechnung zwölf Monate Zeit. Diese Frist bleibt auch gültig, wenn die Mieter vor Ende eines Abrechnungszeitraums ausziehen. Der Zeitraum entspricht meistens dem Kalenderjahr. So muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2022 bis zum 31.12.2023 erstellen.

Welche Nebenkosten muss der Mieter zahlen?

Zu den Betriebskosten gehören Ausgaben, die mit der Nutzung einer Mietwohnung zusammenhängen. Dabei fallen Kosten bei der Nutzung von Gebäude, Anlage und Grundstück an, die Wohnungs- oder Hauseigentümer auf die Mieter umlegen können. Nicht umlagefähig dagegen sind beispielsweise die Beauftragung einer Hausverwaltung oder die Beitragszahlungen für die Mitgliedschaft im Haus- und Grundeigentümerverein. Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören:

  • Heizkosten
  • Warmwasserkosten
  • Grundsteuer
  • Abwassergebühr
  • Betriebskosten für einen Personen- oder Lastenaufzug
  • Betriebskosten für Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Betriebskosten für Gebäudereinigung
  • Betriebskosten für Ungezieferbeseitigung
  • Betriebskosten für Gartenpflege
  • Betriebskosten für Beleuchtung
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten (diese beinhalten nicht die Kosten für Reparatur- und Verwaltungsaufgaben)
  • Betriebskosten für einen gemeinschaftlichen Waschraum
  • Betriebskosten für Fernsehen, Antenne oder Kabelanschluss

Müssen die Nebenkosten im Mietvertrag stehen?

Ja, die Kosten müssen im Mietvertrag explizit aufgeführt sein. Darin muss außerdem eine Übernahme durch den Mieter vereinbart sein.

Ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung zu erklären?

Mieter müssen anhand der Abrechnung klar erkennen und selbst nachrechnen können, wie die Nebenkosten zustande kommen und nach welchem Schlüssel sie verteilt werden. Dazu gehört die nachvollziehbare Benennung der einzelnen Ausgaben, vor allem der "Sonstigen Nebenkosten". Mieter sollten die in der Nebenkostenabrechnung genannten Angaben beispielsweise zur Wohnungsgröße, aus der sich die Beteiligung an den Nebenkosten ergibt, mit ihrem Mietvertrag abgleichen. Falls es für die Prüfung notwendig ist, können Mieter die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen einfordern und bei größerer Entfernung zum Wohnsitz des Vermieters Belegkopien anfordern. Der Vermieter muss Belege jedoch nicht mit der Abrechnung vorlegen.

Kann der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung verfallen?

Ja. Überschreitet der Vermieter die Frist für die Zustellung der Nebenkostenabrechnung, kann er die Betriebskosten zwar noch abrechnen. Hat er jedoch die verspätete Abrechnung selbst verschuldet, ist der Mieter nicht zur Nachzahlung verpflichtet.

Kann der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung verfallen?

Nein. Haben Mieter im Abrechnungszeitraum zu viel bezahlt, bleibt ihr Anspruch bestehen. Falls der Vermieter auch nach Ablauf der Frist keine Nebenkostenabrechnung vorlegt, können Mieter diese notfalls gerichtlich einfordern.

Wie legt der Mieter Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein?

Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung zeitnah auf mögliche Fehler überprüfen. Es können formale oder inhaltliche Fehler vorliegen, beispielsweise bei den einzuhaltenden Fristen oder den berechneten Ausgaben. Oder es werden Kosten mit einbezogen, die nicht umlegbar sind. Liegt ein Fehler vor, sollten sie sich fachlichen Rat einholen. Ein Widerspruch muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich erfolgen. Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief für den Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung an. Bei vermeintlichen Abrechnungsfehlern sollten Mieter keinesfalls ohne vorherige Absprache mit einem Rechtsanwalt Vorauszahlungen einbehalten.

Was passiert, wenn der Mieter die Nachzahlung nicht bezahlt?

Versäumen Mieter, Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung zu bezahlen, kann eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter drohen. Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil die Nebenkosten als Teil der Miete und die Nichtzahlung somit als Pflichtverletzung angesehen. Diese kann im Einzelfall die fristlose Kündigung rechtfertigen.

Mieter sollen besser über ihren Energieverbrauch informiert werden

Bei Heizkostenabrechnungen werden digitale, aus der Ferne ablesbare Messgeräte zur Erfassung des Energieverbrauchs mehr und mehr zum Standard. Sie müssen seit 1. Dezember 2021 bei Neuinstallation eingebaut werden. In Betrieb befindliche Messgeräte müssen in der Regel bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Seit 2022 müssen Vermieter ihre Mieter monatlich über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch informieren, sofern digital abgelesen wird. Dadurch sollen Mieter für den eigenen Energieverbrauch sensibilisiert werden.

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NDR Info | Aktuell | 02.11.2022 | 06:11 Uhr

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