Ein Handwerker bringt eine Isolierung an einer Hausfassade an. © picture alliance / CHROMORANGE Foto: Udo Herrmann

Energetische Sanierung: Welche Förderungen gibt es?

Stand: 16.08.2023 12:58 Uhr

Ob neue Fenster, Wärmepumpe oder Dämmung der Fassade: Der Bund fördert die energetische Sanierung von Altbauten und den Einbau neuer Heizungen. Ein Überblick über die Förderungen.

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein wichtiger Hebel, um Energie zu sparen und den Klimaschutz voranzutreiben. Um Hausbesitzerinnen und -besitzern den Umbau zu erleichtern, stellt der Bund umfangreiche Fördermittel im Rahmen der sogenannten Bundesförderung effiziente Gebäude(BEG) zur Verfügung. Die Regelungen dazu traten teilweise bereits im Sommer 2022 in Kraft, weitere Änderungen folgten im Januar 2023. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ab Anfang 2024 gelten soll, sollen die Förderungen speziell beim Heizungsaustausch nochmals leicht verändert werden.

Energetische Sanierung von Altbauten

Ein Handwerker baut ein neues Dachfenster ein. © picture alliance / CHROMORANGE Foto: Udo Herrmann
Für den Austausch der Fenster können Hausbesitzer bis zu 12.00 Euro Förderung erhalten.

Seit Ende Juli 2022 zahlt der Bund privaten Hausbesitzern Zuschüsse nur noch für Einzelmaßnahmen und nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für Komplettsanierungen gibt es nur noch Kredite und Tilgungszuschüsse. Diese vergibt die staatliche Förderbank KfW-Bank. Im Fokus der Förderungen steht derzeit - neben den ab 2024 geplanten Änderungen beim Heizungsaustausch - vor allem die Sanierung von Bestandsgebäuden. Denn hier ist im Vergleich zur Neubauförderung ein besonders großer Klimaschutz- und Energiespareffekt zu erzielen. Denn undichte Fenster und Türen fressen besonders viel Energie.

Förderungen für energetische Sanierung in fünf Bereichen

Fünf verschiedene Bereiche können bei der Sanierung von Wohngebäuden derzeit gefördert werden:

  • der Einbau einer neuen Heizungsanlage mit bis zu 25 Prozent der Kosten
  • die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage mit 15 Prozent
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Außenwänden und Dach, Austausch von Türen und Fenstern) mit 15 Prozent
  • Einbau energieeffizienter Anlagentechnik (z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärme-Rückgewinnung) mit 15 Prozent
  • Fachplanung der Sanierungsmaßnahme durch einen Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent

Förderungen für Wärmepumpen

Eine Erdwärmepumpe im Heizungsraum eines Hauses. © picture alliance/KEYSTONE Foto: Gaetan Bally
Wer seine alte Heizungsanlage gegen eine Wasser- oder Erdwärmepumpe austauscht, bekommt einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent.

Für den Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine moderne Anlage ohne fossile Brennstoffe gibt es derzeit zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozent der Kosten. Wer also seine Ölheizung durch eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt, erhält eine Förderung in Höhe von nicht nur 25, sondern 35 Prozent. Spezielle Boni in Höhe von 5 Prozent gibt es für die Einhaltung bestimmter Grenzwerte beim Feinstaub-Ausstoß. Ebenfalls einen 5-Prozent-Bonus erhält man für den Einbau einer Wasser-, Abwasser- oder Erdwärmepumpe oder aber einer Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel.

Neues Heizungsgesetz: Geplante Änderungen ab 2024

Mit dem geplanten neuen Gebäudeenergiegesetz soll ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu will der Bund die bisherigen Fördersätze leicht verändern. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Künftig soll es einen einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent für den Heizungstausch geben
  • Zusätzlich soll es drei verschiedene "Klimaboni", also erhöhte Fördersätze, geben.
  • Wer seine alte Heizung austauscht, obwohl er nicht dazu verpflichtet wäre, erhält zusätzlich 20 Prozent Förderung.
  • Empfänger sogenannter einkommensabhängiger Transferleistungen (z.B. Wohngeldempfänger) erhalten ebenfalls zusätzlich 50 Prozent.
  • Wichtig: Heizungsbesitzer sind nicht verpflichtet, eine alte, funktionierende Heizung auszutauschen. Erst im Fall eines irreparablen Totalausfalls muss eine klimafreundliche Heizung eingebaut werden. Erst ab 2045 müssen alle Heizungen klimaneutral sein.
  • Wer zum Tausch verpflichtet ist, die Anforderungen aber "übererfüllt", bekommt einen Klimabonus von 10 Prozent.
  • Zusätzlich zu den Fördergeldern gibt es spezielle Förderkredite für den Heizungstausch sowie Möglichkeiten, die Kosten steuerlich geltend zu machen.

Steuerermäßigungen für Hausbesitzer

Wer ein Eigenheim besitzt, kann anstelle der Zuschüsse auch eine Steuerermäßigung beantragen. Sie beläuft sich auf bis zu 20 Prozent der Kosten der engetischen Sanierung über drei Jahre verteilt, maximal jedoch auf 40.000 Euro pro Wohnhaus. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung sind es bis zu 50 Prozent der Kosten.

Bei Eigenleistungen: Förderung für Materialkosten

Seit Anfang 2023 werden bei Eigenleistungen wieder die Materialkosten gefördert. Außerdem dürfen nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter Förderanträge stellen, sondern alle Investoren. Um die Effizienz der Sanierungsmaßnahmen zu steigern, sind zudem die Effizienz-Anforderungen an die Heizungsanlagen leicht gestiegen. Neu ist außerdem die Förderung von Brennstoffzellen, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden.

Einen Überblick über die Förderprogramme gibt das BAFA auf seiner Homepage, dort findet sich auch eine anschauliche Übersicht über die Fördersätze.

Antrag selbst stellen oder Experten einbinden

Wer eine energetische Sanierung plant, kann zwar selbst einen Antrag auf der Website des BAFA stellen, es empfiehlt sich aber, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. Er erstellt einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der sowohl Sanierungsmöglichkeiten als auch Kosten auflistet. Die Erstellung des iSFP wird ebenfalls vom BAFA bezuschusst.

Bei vielen Sanierungsmaßnahmen, etwa wenn diese die Gebäudehülle betreffen, ist die Beteiligung eines Energieeffizienz-Experten ohnehin vorgeschrieben. Ähnlich wie bei Handwerkern muss man allerdings auf Termine beim Energieeffizienz-Experten teilweise mehrere Monate warten.

Ist der Antrag gestellt, müssen sich Haus- und Wohnungsbesitzer erneut in Geduld üben. Aufgrund des großen Erfolgs des Förderprogramms kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, heißt es auf der Website des BAFA. Wichtig: Für den Antrag müssen zwar bereits Angebote von Handwerksbetrieben vorliegen, die Arbeiten sollten aber nicht beginnen, solange keine Bewilligung vorliegt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 20.06.2023 | 06:00 Uhr

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