Stand: 06.03.2020 12:20 Uhr

Heilpraktiker: Kritik an Ausbildung

Heilpraktiker sind keine Ärzte, dennoch diagnostizieren und behandeln sie Krankheiten. Um als Heilpraktiker tätig zu sein, genügt es einen Hauptschulabschluss zu haben, mindestens 25 Jahre alt zu sein und eine Prüfung beim örtlichen Gesundheitsamt zu bestehen. Für die Behandlung schwerer Krankheiten sind Heilpraktiker nicht ausgebildet. Dennoch vertrauen sich immer wieder schwerkranke Menschen einem Heilpraktiker an. Deswegen fordern unter anderem Ärzte dringend eine Reform der Ausbildung.

Prüfung beim Amtsarzt genügt

Bislang braucht, wer die Heilkunde ausüben will, ohne eine ärztliche Approbation zu besitzen, lediglich eine Erlaubnis. So sieht es Paragraph 1 des Heilpraktikergesetzes von 1939 vor. Dieses Gesetz stammt aus nationalsozialistischer Feder und ist, ebenso wie die dazugehörige "Erste Durchführungsverordnung", vorkonstitutionelles Recht.

In Deutschland wird die Erlaubnis, seine Dienste als Heilpraktiker anbieten zu dürfen, nach einer Überprüfung meist durch die Gesundheitsämtern erteilt. Dabei sind im schriftlichen Teil 60 Fragen per Multiple-Choice-Test zu beantworten, bei 45 richtigen Antworten gilt die Prüfung als bestanden. Dazu kommt ein 60-minütiger mündlich-praktischer Teil. Die Prüfung nimmt ein von der Behörde bestellter Arzt ab. Es werden ausschließlich medizinisch orientierte Fragen gestellt. Kenntnisse über Naturheilkunde werden nicht abgefragt.

Ein Ziel der Überprüfung, so heißt es in den seit 2018 geltenden gesetzlichen Leitlinien, sei es, festzustellen, ob von den angehenden Heilpraktikern eine "Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung im Allgemeinen oder der Patientinnen und Patienten im Besonderen ausgehen kann". Von einer geregelten Ausbildung ist dort nicht die Rede. Ebenso wenig ist vorgesehen, dass Heilpraktiker Erfahrung in der Behandlung von Patienten sammeln müssen, bevor sie ihre Dienste anbieten.

Breites Therapie-Angebot der Heilpraktiker

Für Heilpraktiker gilt laut Heilpraktikergesetz die sogenannte Therapiefreiheit: Sie können behandeln, was, wen und wie sie wollen. Ausdrücklich verboten ist den Heilpraktikern die Behandlung von Infektionskrankheiten, das Röntgen und - abgesehen von Notfällen - die Geburtshilfe. Sonst aber ist das Spektrum ihrer Behandlungsmöglichkeiten breit. Weitere Einschränkungen und Vorgaben stehen in der Berufsordnung für Heilpraktiker. Doch nur wer Mitglied in einem Heilpraktiker-Berufsverband ist, muss sich daran halten.

Für Tanja Wolf, Gesundheitsreferentin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ist das dringend reformbedürftig. "Bisher dürfen Heilpraktiker alles anbieten, was nicht ausdrücklich verboten ist. Wenn man das vergleicht mit dem, was Ärzte zu bieten haben, die haben mindestens sechs Jahre Medizin studiert und mindestens fünf Jahre die Facharzt-Weiterbildung absolviert - das ist natürlich ein ganz anderer Standard."

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Heilpraktiker-Ausbildung ist nicht einheitlich

Unter der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bieten viele Gesundheitsdienstleister diverse Therapien an - von konservativ-medizinisch bis esoterisch. Ein Grund für die Vielfalt ist der Wildwuchs bei den Heilpraktikerschulen: Die Ausbildung ist weitgehend ungeregelt. Sie dauert bei einigen Schulen zehn Monate, bei anderen drei Jahre. Nirgendwo ist festgelegt, welches naturheilkundliche Wissen ein angehender Heilpraktiker lernen muss. Auch Lehrpläne und definierte Ausbildungsinhalte gibt es nicht.

Das, sagt Tanja Wolf, Gesundheitsreferentin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, könne im Interesse der Patienten so nicht bleiben. "Da verbirgt sich ja keine medizinische Ausbildung dahinter, die einem Medizinstudium vergleichbar ist. Wenn man Glück hat, dann war es ein gutes Institut, was der Heilpraktiker besucht hat, aber das ist überhaupt nicht geregelt, und da sollte es klare Vorgaben geben."

Forderung nach Ausbildungs-Reform

Immer wieder wird eine verbindliche Berufsordnung für Heilpraktiker gefordert - auch von Seiten der Heilpraktikerverbände. Doch bereits 2016 hat der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Forderungen eine klare Absage erteilt. In einer Rede am 8. September 2016 vor dem Deutschen Bundestag sagte er: "Ich glaube nicht, dass man der Patientensicherheit dient, wenn man Behandlungsmethoden ohne jede wissenschaftliche Evidenz gleichsam vorschnell mit dem Gütesiegel eines staatlichen Gesundheitsberufes versieht."

Eine neue Diskussion kam auf, nachdem im Jahr 2016 ein Heilpraktiker in Nordrhein-Westfalen Krebspatienten mit einem selbst hergestellten, nicht zugelassenen Arzneimittel behandelte. Drei Menschen starben. Der Heilpraktiker wurde vom Landgericht Krefeld 2019 wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. 2017 veröffentlichten Ärzte das "Münsteraner Memorandum Heilpraktiker". Sie wollten damit eine Diskussion anstoßen: Wie lässt sich eine gewisse Qualität und damit mehr Sicherheit für die Patienten von Heilpraktikern erreichen? Das Siegel "staatlich anerkannt" suggeriere, Heilpraktiker wären eine gleichwertige Alternative zu Medizinern. Der Münsteraner Kreis dagegen forderte: entweder eine grundlegende Reform der Ausbildung - oder die komplette Abschaffung des Berufs.

Überprüfung des "Spektrums der heilpraktischen Handlungen"

Nach den Todesfällen im nordrhein-westfälischen Brüggen-Bracht hat sich bis heute wenig geändert. Im Gesetz für eine sichere Arzneimittelversorgung wurde geregelt, dass Heilpraktiker nun eine Erlaubnis brauchen, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente herstellen wollen. Patientenschützer bezweifeln, dass das ausreiche - eine Kontrolle sei kaum möglich.

Außerdem haben sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das "Spektrum der heilpraktischen Behandlung" überprüfen zu wollen. Ende 2019 sollte ein Rechtsgutachten erstellt werden, das die verschiedenen Möglichkeiten ausloten soll, bis hin zur Abschaffung des Berufs. Auch auf Länderebene beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe unter Führung Hamburgs mit zeitgemäßen Anforderungen an den Berufsstand. Noch liegen keine konkreten Vorschläge auf dem Tisch.

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NDR Info | Forum am Sonntag | 08.03.2020 | 06:05 Uhr

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