Gas- und Strompreisbremse: Was tun bei überhöhtem Abschlag?
Zum 1. März sind die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme in Kraft gereten. Die Verbraucherzentrale bekommt Hinweise auf völlig überhöhte März-Abschläge. Darauf sollten Betroffene achten.
Seit März und rückwirkend für Januar und Februar gilt der Energiepreisdeckel, der die Haushalte entlasten soll. Doch nun erhalten einige Informationsschreiben von ihrem Versorger, in denen eine massive Erhöhung des Abschlags angekündigt wird. Die Verbraucherzentrale berichtet von Einzelfällen, in denen Abschläge von 1.000 Euro und mehr gezahlt werden sollen.
"Die Energiepreisbremsen sollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken", so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Der Verband werde das prüfen und gegen Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken vorgehen.
Schreiben sowie Abschläge prüfen und Probleme melden
Verbraucher sollten die Schreiben sowie die neuen Abschläge genau prüfen und sich bei den Verbraucherzentralen Rat holen. Erfahrungen und Probleme mit den Energieversorgern können über den Verbraucheraufruf online gemeldet werden. Dabei kann es um unverständliche Informationsschreiben, falsch berechnete Abschlagsanpassungen oder fehlerhafte Abrechnungen gehen.
Die Verbraucherzentrale ruft weiterhin dazu auf, Energie zu sparen. Die Preisbremsen deckeln zwar 80 Prozent des Verbrauchs bei Strom, Gas und Fernwärme im Vergleich mit dem Vorjahresverbrauch, für den Rest müssen Verbraucher aber den vertraglich festgelegten Preis zahlen, der meist deutlich höher liegt.