Strengere Maßnahmen bei Inzidenz von mehr als 200 beschlossen
Lübeck hat sich zum neuen Corona-Hotspot in Norddeutschland entwickelt. Mit einem Inzidenzwert von gut 230 hat die Hansestadt als erste und bisher einzige Kommune Schleswig-Holsteins die 200-er-Marke gerissen - auf die Bewohner kommen jetzt neue und verschärfte Corona-Maßnahmen zu. Einen entsprechenden Erlass hat das Gesundheitsministerium am Sonntagvormittag veröffentlicht: Er gilt künftig für alle Kommunen, die einen Inzidenzwert von 200 oder mehr erreichen.
Weitere Kontakteinschränkungen
Unter anderem gelten weitere Kontakteinschränkungen: Personen eines Haushalts dürfen nur noch mit einer Person eines weiteren Haushalts zusammenkommen, sofern es insgesamt nicht mehr als fünf Menschen sind. Das gilt im öffentlichen Raum zu privaten Zwecken. Sofern alle Personen aus einem Hausstand kommen, gibt es keine Begrenzung bei der Anzahl.
Gehen also sechs Personen eines Haushaltes gemeinsam in den Park, ist das erlaubt. Treffen sich vier Personen eines Haushaltes mit einer weiteren Person aus dem Freundeskreis, ist das ebenfalls regelkonform. Zwei befreundete Pärchen wiederum dürfen nicht im öffentlichen Raum zusammenkommen.
Nur noch alleine einkaufen
Zu den Maßnahmen für Kommunen, die über einem Inzidenzwert von 200 liegen, gehört auch, dass pro Haushalt nur noch eine Person einkaufen gehen darf. Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, dürfen nur dann ein Elternteil begleiten, wenn keine andere Betreuung möglich ist oder wenn die Kinder hilfsbedürftig sind. Und: Beim Abholen von Speisen bei den Außer-Haus-Möglichkeiten muss vorab ein Termin vereinbart sein.
Strengere Besuchsregeln in Pflegeheimen
Auch für Pflegeheime wurden die Besuchsregeln verschärft: Es darf nur noch eine registrierte Person einen Heimbewohner besuchen - statt bisher zwei. Ausgenommen von der Regelung sind Besuche schwerstkranker oder sterbender Menschen.
Kontaktregelungen für Weihnachten bleiben
Der neue Erlass des Gesundheitsministeriums berührt die Ausnahme für Weihnachten gemäß der aktuell geltenden Landesverordnung nach Angaben eines Sprechers nicht - es bleibt dabei: In Schleswig-Holstein sind an Weihnachten, wie in den anderen Bundesländern auch, Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zugelassen. Kinder werden mitgerechnet, sobald sie 14 Jahre alt sind. Sämtliche Personen müssen zum engsten Familienkreis gehören - dazu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Die Regel mit zwei Hausständen gilt dabei nicht. Die Landesregierung rät grundsätzlich aber dringend, vor Weihnachten alle Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
