Ein Schild vor einem Geschäft bedruckt mit Eintrittsregeln © dpa Foto: Sina Schuldt

Corona-Regeln: Was die MPK-Beschlüsse für SH bedeuten

Stand: 16.02.2022 17:47 Uhr

Einen Tag nach der Ankündigung eines Drei-Stufen-Plans für weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Schleswig-Holstein hat das Bund-Länder-Treffen ein ähnliches Modell beschlossen.

Schleswig-Holsteins Plan mit Lockerungen ab dem Wochenende (19. Februar), ab dem 3. März und ab dem 20. März wird auch nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz bestehen bleiben: "Das, was wir vorgestellt haben, werden wir in Schleswig-Holstein wie angekündigt genauso umsetzen können", sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Mittwoch im Anschluss an den Corona-Gipfel. Er freue sich, dass es bei den Bund-Länder Gesprächen Rückendeckung für den zuvor bereits in Schleswig-Holstein vorgezeigten Weg gegeben habe. Bundesweit sei jetzt vereinbart worden, den Weg in Richtung Normalität zu gehen. In einem ersten Schritt entfallen ab dem kommenden Sonnabend die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Da die aktuell gültige Landesverordnung am 2. März ausläuft, wird auch der zweite Lockerungstermin am 3. März beibehalten. Damit fallen in Schleswig-Holstein bereits einen Tag früher die 2G- und 2G-Plus-Regelungen als im Rest Deutschlands. Bundesweit soll dies erst ab dem 4. März der Fall sein.

Regelung für Großveranstaltungen zwischen 3. März und 20. März

Offen geblieben war am Dienstag noch eine Regelung für Großveranstaltungen. Da ab dem 20. März nahezu alle Corona-Regeln fallen sollen, haben sich die Ministerpräsidentinnnen und Ministerpräsidenten auf eine Übergangslösung für die Zeit zwischen dem 3. und 20. März geeinigt. Draußen ist dann eine Auslastung von 75 Prozent und eine Höchstgrenze von 25.000 Besuchern erlaubt, in Innenbereichen dürfen 6.000 Menschen teilnehmen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent. "Das ist eine Regelung, die wir gut mitgehen können in Schleswig-Holstein", so Günther.

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Eine Hand dreht ein Wendeschild mit der Aufschrift "Geöffnet/Geschlossen" auf "Geöffnet". (Bild: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen) © picture alliance/dpa | Jörg Carstensen Foto: Jörg Carstensen

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Lockerungen in Schleswig-Holstein im Überblick

Bereits am Tag vor der Bund-Länder-Runde hatte Schleswig-Holsteins Landesregierung bekannt gegeben, welche neuen Lockerungen der Corona-Regeln sie plant:

  • Ab dem 19. Februar (Sonnabend) sollen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene fallen. Lediglich bei Treffen, an denen auch ungeimpfte Personen teilnehmen, gilt dann eine Höchstgrenze von 25 Personen.
  • Ab dem 3. März sollen die bestehenden 2G- und 2G-Plus-Regeln aufgehoben werden - in der Beherbergung, Gastronomie, beim Sport, in Freizeit und Kultur, bei körpernahen Dienstleistungen und in der außerschulischen Bildung. Stattdessen soll wieder flächendeckend 3G gelten, sodass zum Beispiel auch Ungeimpfte wieder im Restaurant essen gehen können, wenn sie sich vorher testen. Lediglich bei Großveranstaltungen (2G) und bei der Wiedereröffnung von Clubs und Diskotheken (2G+) sollen ab dem 3. März dann noch strengere Regeln gelten.
  • Ab dem 20. März soll dann lediglich das Tragen von Masken in einigen Innenräumen und eine Testpflicht für bestimmte Bereiche vorgeschrieben sein - unter anderem in Pflegeeinrichtungen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 16.02.2022 | 18:00 Uhr

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